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Flucht über das Mittelmeer «Menschen dürfen nicht einfach parkiert werden»

Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien wollen Anträge auf Asyl oder den Flüchtlingsstatus schon in afrikanischen Staaten prüfen lassen. Laut Gianni D'Amato, Professor für Migrationsstudien an der Universität Neuenburg, ist ein solches Vorhaben umsetzbar. Es brauche aber eine lange Vorlaufzeit.

Die EU will Ansprüche auf Asyl oder einen Flüchtlingsstatus künftig bereits in afrikanischen Staaten wie Niger oder Tschad prüfen lassen. Ist das umsetzbar?

500 Flüchtlinge gerettet

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Die libysche Küstenwache hat nach eigenen Angaben fast 500 Flüchtlinge im Mittelmeer gerettet. Die insgesamt drei Gruppen seien vor Tripolis und Sabratha aufgegriffen worden, sagte ein Sprecher am Dienstag. Darunter seien Flüchtlinge aus Ägypten, Marokko, Tunesien und Ländern südlich der Sahara.

Dies ist umsetzbar, braucht aber eine lange Vorlaufzeit. Sie müssen die generelle Sicherheitslage in den beiden Staaten berücksichtigen, die von Terrorismus bedroht sind. Es müssen deshalb Bedingungen geschaffen werden, die Sicherheit und Grundrechte der Flüchtlinge zu gewährleisten. Das Thema der Externalisierung von Grenzen hat seit den 2000er Jahre immer wieder Auftrieb erhalten. Toni Blair hat als damaliger britischer Premierminister 2003 bereits sogenannte «Transit Processing Centres» für Flüchtlinge in Nordafrika gefordert.

Wie kann man von Diktaturen und zerrütteten Staaten am Rande Europas erwarten, die Arbeit nach unseren Massstäben zu erledigen?
Autor: Gianni D'Amato Professor Uni Neuenburg

Warum wurde diese Idee nicht eingeführt?

Es gibt etliche Bedenken gegenüber einer solchen Politik: Kann garantiert werden, dass die Unversehrtheit und der Schutz der Flüchtlinge gesichert ist? Gibt es spezielle Schutzvorkehrungen für Frauen und Minderjährige und mit welchen Mitteln wird die Rückführung organisiert? Wie ist die Weiterreise nach Europa für anerkannte Flüchtlinge gewährleistet? Solche Provisorien riskieren häufig – die Beispiele im Nahen Osten belegen es – zu Dauerlösungen zu werden. Es ist deshalb wichtig, Menschen nicht dort fern von unserem Blick zu parkieren, sondern wirksame Perspektiven zu geben: So dass Flüchtlinge in diesen Zentren, sollten sie längerfristig bleiben, ein Auskommen und eine Zukunft finden.

Die Prüfung soll aufgrund von UNHCR-Standards stattfinden. Was sind die wichtigsten Kriterien dieser Standards?

Zu den UNHCR-Standards gehören die Gewährleistung einer Umgebung, in der Sicherheit und Gesundheit der Flüchtlinge garantiert ist, um ein faires Auswahlverfahren von potentiell Verfolgten zu ermöglichen.

Danach stellt sich die Frage, ob Schutzsuchende danach ein Asylverfahren in Europa oder vor Ort durchlaufen, was gegenwärtig in den genannten Staaten nicht gewährleistet werden kann. Für anerkannte Flüchtlinge müsste anschliessend eine dauerhafte Lösung gefunden werden: Integration vor Ort, Wiederansiedlung im Ausland, wobei die Resettlement-Programme schon gegenwärtig die geforderten Quoten des UNHCR nicht erreichen. Für die abgewiesenen Schutzsuchenden müssten Rückkehrhilfen organisiert werden.

Welches Ziel muss angestrebt werden?

Gianni D'Amato

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Gianni D'Amato
Legende: SRF/Uni NE

Er ist Professor für Migrationsstudien an der Uni Neuenburg und leitet das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien. Er ist Direktor des «National Center of Competence in Research – The Migration Mobility Nexus» des Schweizerischen Nationalfonds SNF.

Ein Leben in Würde sollte das Ziel sein. Mit der Fortdauer des Aufenthaltes müssen sich die Standards demnach auch der Lage anpassen. Aus den minimalen Bedingungen wie Nahrung, Wasser, Schutz und Gesundheit müssen berufliche Perspektiven zur Existenzsicherung entwickelt werden, damit Menschen ein autonomes Leben führen können. Dies unter der Voraussetzung, dass sich ein längerfristiger Aufenthalt herauskristallisiert.

Bei Kriegsflüchtlingen prüft das UNHCR Anträge vor Ort: Wie muss man sich das beispielsweise in der Türkei vorstellen?

Eine der wichtigsten Grundlagen internationalen Schutzes ist das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention, GFK) von 1951 und das ergänzende Protokoll von 1967. Beide Rechtsinstrumente wurden 1961 bzw. 1968 von der Türkei ratifiziert. Die Türkei zählt allerdings zu den vier Unterzeichnerstaaten, die bis heute einen geografischen Vorbehalt bei der Anwendung der Konvention geltend machen. Deswegen ist die Türkei nur verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 auf Flüchtlinge anzuwenden, die aus Europa kommen.

Wie müsste eine Prüfung in den Transitländern aussehen, die tatsächlich funktionieren könnte?

Es gibt verschiedene Varianten: die erste beträfe die Wiedereinführung einer Vorprüfung in den Botschaften den potentiellen Empfängerländer. Die zweite Variante wäre eine Schutzgewährung durch das UNHCR, das für vulnerable Flüchtlinge ein Wiederansiedlungs-Programm («Resettlement») anwenden würde. Die dritte Möglichkeit wäre der Aufbau eines Asyl-Systems vor Ort. Dieses würde aber ebenfalls ein «Resettlement» bedingen, da die Staaten sicher nicht langfristig die Flüchtlinge beherbergen wollen.

Zu bedenken bleibt: Wenn es selbst der Schweiz, einem der reichsten und organisiertesten Staaten der Welt, schwer fällt, in Notzeiten das Asylwesen effizient zu managen, wie kann man dann von Diktaturen und zerrütteten Staaten am Rande Europas erwarten, die Arbeit nach unseren Massstäben zu erledigen? Es ist diese Erwartungshaltung, die skeptisch stimmt.

Das Gespräch führte Liz Horowitz.

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