Unser Nachbarland hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze Europas: Ein Arzt, der in Liechtenstein eine Abtreibung durchführt, kann für den Eingriff mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Erlaubt ist ihm das Durchführen einer Abtreibung nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht, oder wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden ist.
Initiative für Fristenlösung
Das soll sich nun ändern. Am Montag wurde der Liechtensteiner Regierung ein Gesetzesentwurf zur Einführung der Fristenlösung vorgelegt. Die aktuelle Situation im Fürstentum sei nicht mehr tragbar, sagt Tatjana As’Ad, Vorsteherin der kleinen Liechtensteiner Linkspartei Freie Liste.
Abtreibungen von Liechtensteinerinnen im Ausland werden seit 2015 nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Schätzungen gehen von rund 40 Frauen aus, die jährlich aus Liechtenstein für eine Abtreibung ins Ausland reisen, oft in die Schweiz.
Nina Marchion ist Hebamme und Trauerbegleiterin in Landquart, nur ein paar Kilometer von der Grenze entfernt. Sie begleitet regelmässig Liechtensteinerinnen, die sich für eine Abtreibung entschieden haben. Sie bestätigt gegenüber der «Rundschau»: Eine Abtreibung sei allgemein keine leichte Entscheidung. Das Verbot in Liechtenstein belaste Frauen zusätzlich. Und: Es verhindere keine Abtreibungen.
Vetorecht des Liechtensteiner Monarchen
In Liechtenstein wurde bereits 2011 über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs abgestimmt. Die Initiative mit dem Titel «Hilfe statt Strafe» wurde vom Stimmvolk mit 52.3 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Wie repräsentativ diese Abstimmung war, ist umstritten: Erbprinz Alois hatte nämlich bereits im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, die Initiative bei Annahme für ungültig zu erklären. In Liechtenstein besitzt der Monarch ein Vetorecht gegenüber Volksabstimmungen.
Fürstenhaus auch heute gegen Fristenlösung
Das Fürstenhaus hat seine Meinung seither nicht geändert. Die Kommunikationsstelle schreibt gegenüber SRF: «Der Schutz des ungeborenen Lebens stellt nicht nur für das Fürstenhaus, sondern auch für viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner einen wichtigen gesellschaftlichen und ethischen Grundwert dar. Erbprinz Alois hat bereits 2011 anlässlich der damaligen Volksabstimmung über eine Fristenregelung erklärt, dass er den Schutz des Lebens im Rahmen einer Fristenregelung nicht gewährleistet sieht. An dieser grundsätzlichen Haltung hat sich nichts geändert.»
Das Fürstenhaus betont, seit der Reform des Strafrechts im Jahr 2015 habe sich die rechtliche Situation von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch anstreben, entscheidend verbessert. So werde eine Frau nicht mehr strafrechtlich verfolgt, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lasse.
Abstimmung noch dieses Jahr
Für die Initiantinnen beginnt in ein paar Wochen die Phase der Unterschriftensammlung, nachdem Regierung und Parlament die Initiative geprüft haben. Erhält das Initiativkomitee 1000 Unterschriften, kann das Parlament im Falle einer Zustimmung direkt die Gesetzesänderung erlassen.
Bei Ablehnung durch den Landtag kommt es zur Volksabstimmung. In beiden Fällen hat der Liechtensteiner Monarch das Recht, die Sanktionierung des Gesetzes zu verweigern.