- Der 37-jährige Mann hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt.
- Er erhielt wegen des Todes seiner Freundin auf dem Grossglockner eine Geldbusse von 9600 Euro und eine fünfmonatige Bewährungsstrafe.
- Das Gericht hatte den erfahrenen Alpinisten schuldig gesprochen, seine unerfahrenere Partnerin unzureichend über die Risiken informiert und die Tour schlecht geplant zu haben.
- Der Mann sowie die Staatsanwaltschaft fechten das Urteil vor dem Oberlandesgericht Innsbruck an.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 37‑jährige keinen rechtzeitigen Notruf absetzte, als seine 33-jährige Freundin knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels erschöpft war.
Die Strafe fiel geringer aus als möglich. Die maximal mögliche Strafe betrug drei Jahre. Weil der Mann unbescholten war, seine Partnerin verlor und in sozialen Medien angefeindet wurde, fiel die Bestrafung milder aus.
Das Paar war im Januar 2025 auf den Grossglockner gestiegen. Die Frau hatte noch nie eine solche Wintertour unternommen und erfror in der Nacht, während der Mann Hilfe suchte.