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Grenzgänger in der EU Neu zahlt das Beschäftigungsland das Arbeitslosengeld

  • EU-Grenzgänger sollen neu Arbeitslosengeld vom Beschäftigungsland erhalten.
  • Das haben die EU-Arbeits- und Sozialminister bei einem Treffen entschieden.
  • Wird die Schweiz dereinst diese Regelung möglicherweise übernehmen, wird das für sie Mehrkosten bedeuten.

Künftig soll das Beschäftigungsland einem Grenzgänger Arbeitslosenentschädigung bezahlen. Dies gilt aber erst, wenn der Grenzgänger zuvor mindestens drei Monate in diesem Land gearbeitet hat. Heute bezahlt das Land, in welchem der Grenzgänger wohnt. Vom Beschäftigungsland gibt es lediglich eine kleine Kompensationszahlung im Falle von Arbeitslosigkeit.

Luxemburg, wo 45 Prozent der Arbeitenden Grenzgänger sind, erhält eine Speziallösung. Diese beinhaltet eine siebenjährige, statt einer zweijährigen Übergangsfrist.

Acht Staaten hatten Vorbehalte

Die Minister von sieben weiteren Staaten – Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Dänemark, Zypern und Malta – hatten sich ebenfalls enthalten oder gegen die Regelung gestimmt. Erfolglos.

Als nächstes muss sich nun das EU-Parlament auf eine Position einigen, was für den Herbst vorgesehen ist. Anschliessend wird es sich mit den EU-Staaten auf einen Kompromiss einigen müssen. Erst dann kann die Vorlage definitiv verabschiedet werden.

Mögliche Folgen für die Schweiz

Sind diese neuen EU-Regeln dereinst in Kraft, könnte sich auch für die Schweiz die Frage stellen, ob sie diese übernehmen wird. Denn diese Vorschriften garantieren laut EU-Kommission, dass im Rahmen der Personenfreizügigkeit «niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert». Aus diesem Grund hatte auch die Schweiz damals die aktuell geltenden EU-Vorschriften freiwillig übernommen.

Würde die Schweiz mit ihren rund 320'000 Grenzgängern das neue System übernehmen, könnte dies zu Ausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» führen, wie Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im Staatssekretariat für Migration (SEM), Anfang Woche in Brüssel sagte.

Gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist die Schweiz jedoch nicht verpflichtet, diese neuen EU-Regelungen zu übernehmen. «Solche Änderungen des EU-Rechts werden nicht automatisch übernommen.»

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