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Grosse Polizeiaktion Deutschland verbietet Neonazi-Vereinigung «Combat 18»

  • Der deutsche Innenminister Horst Seehofer hat die rechtsextreme Gruppe «Combat 18» verboten.
  • Nach Einschätzung der Behörden richtet sich die Vereinigung gegen die verfassungsmässige Ordnung, «da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist».
  • Die Polizei durchsuchte in diesem Zusammenhang zudem mehrere Liegenschaften in sechs Bundesländern.

Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten am Donnerstagmorgen mehrere Häuser. Schwerpunkte der Aktion waren Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Die Beamten beschlagnahmten nach Angaben des Bundesinnenministeriums «waffenrechtlich relevante Gegenstände». Auch Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Tonträger, Kleidung, NS-Devotionalien und Propagandamittel wurden sichergestellt.

Das deutsche Innenministerium erklärte zur Begründung des Verbots: «Mit seiner Strahlkraft hat der Verein unter Rechtsextremisten eine Vorbildfunktion inne und wird als Symbol des gewaltbereiten Rechtsextremismus verehrt.»

«Combat 18» zählt bundesweit zwischen 20 und 50 Mitglieder. Gegen die Verbotsverfügung kann die Gruppe binnen eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einreichen.

Autonom, aber vernetzt

Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks «Blood and Honour» (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Grossbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv.

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit haben sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhalten, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird.

Was ein Verbotsverfahren in den vergangenen Jahren erschwert hatte, ist das von «Combat 18» propagierte Konzept des «führerlosen Widerstands». Die rechtsextreme Vereinigung agiert in weitgehend autonomen Zellen – auch wenn die einzelnen Gruppen vernetzt sind und nach festgelegten gemeinsamen Richtlinien handeln.

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