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Hausangestellte in Spanien Gesetz verbessert Arbeitsbedingungen spanischer Reinigungskräfte

  • Hausangestellte in Spanien werden rechtlich mit anderen Beschäftigten gleichgestellt.
  • Damit räume die Regierung mit einer historischen Diskriminierung auf, so Ministerpräsident Pedro Sánchez.
  • Die Hausangestellten bekommen etwa Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung und müssen sozialversichert werden.

Reinigungskräfte, Gärtner und Seniorenbetreuer in Spanien bekommen gleiche Rechte wie andere Arbeitenden. Die linke Regierung Spaniens bewilligte am Dienstag ein entsprechendes Gesetzesdekret. Weiter werden die Hausangestellten geschützt, indem sie nicht mehr ohne Angabe von Gründen entlassen werden könne und ab dem 1. Oktober ist der Arbeitgebende verpflichtet, die Angestellten bei der Sozialversicherung anzumelden.

Gesetz soll Diskriminierung beenden

Mit der Änderung werde eine «historische Diskriminierung beendet», schrieb Ministerpräsident Pedro Sánchez auf Twitter.

Bei den Hausangestellten handelt es sich zum grossen Teil um Frauen, daher gehe es bei der Änderung auch um eine «feministische Reform», so Arbeitsministerin Yolanda Díaz.

Situation der Hausangstellten in der Schweiz

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die hauswirtschaftliche Tätigkeiten in einem Privathaushalt verrichten, verfügen in der Schweiz über keinen Gesamtarbeitsvertrag. Es gibt jedoch Mindestlöhne, welche im Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft geregelt sind. Bezüglich der Arbeitsbedingungen gibt es keine schweizweite Regelung. So sind etwa Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten oder Ferien von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Da es keine verbindlichen Regulierungen gebe, sei die Gefahr der Ausbeutung in diesem Sektor gross, so die grösste Gewerkschaft der Schweiz, Unia .

Rüge des Europäischen Gerichtshofs

Rund ein Drittel der Hausangestellten in Spanien sind älter als 55 Jahre, 44 Prozent sind Einwanderinnen und über die Hälfte ist teilzeitbeschäftigt. Wegen der Diskriminierung von Hausangestellten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien erst im Februar gerügt. Der Ausschluss der Hausangestellten vom Anrecht auf Arbeitslosenhilfe verstosse gegen EU-Recht, hiess es.

In Spanien gibt es gut 370'000 offiziell registrierte Hausangestellte. Weitere 200'000 werden nach Schätzungen schwarz beschäftigt.

SRF 4 News, 7.9.22, 8 Uhr ; 

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