Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder haben in Brüssel den Austritt von Grossbritannien festgelegt. Die 28 Punkte im Überblick.
Grundprinzipien
- Die EU betont den Willen zu einer engen Partnerschaft mit den Briten, will ihnen als künftigem Drittland aber auf keinen Fall die gleichen Rechte wie einem Mitgliedsstaat einräumen.
 - Eine Vereinbarung soll es nur als Gesamtpaket geben, nicht über einzelne Punkte. Verhandlungen einzelner Mitgliedsstaaten mit den Briten werden ausgeschlossen.
 - Das gilt für den Austritt, für Gespräche über das künftige Verhältnis und mögliche Übergangsregelungen.
 
Verhandlungsphasen
- Die erste Phase soll möglichst viel Klarheit schaffen – für Bürger, Unternehmen, Beteiligte und internationale Partner. Zudem soll Grossbritannien in dieser Phase aus allen Rechten und Pflichten eines Mitgliedsstaats herausgelöst werden.
 - Erst wenn genügend Fortschritte zu den Austrittsmodalitäten gemacht sind, kommt das künftige Verhältnis EU/Grossbritannien zur Sprache.
 - Soweit nötig und möglich kann es Übergangsregelungen geben.
 - Die Frist für die Austrittsvereinbarung endet am 29. März 2019.
 
Vereinbarung über einen geordneten Austritt
- Erste Priorität haben Garantien für EU-Bürger in Grossbritannien und Briten in der EU. Dazu gehört das Recht, nach fünf Jahren des legalen Aufenthalts eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
 - Auch für Unternehmen soll gegenseitige Rechtssicherheit entstehen.
 - Eine einzige finanzielle Regelung soll sicherstellen, dass sowohl die EU als auch das Vereinigte Königreich sämtliche Verpflichtungen aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft erfüllen.
 - Flexible und fantasievolle Regelungen sollen die Grenze zwischen Irland und Nordirland durchlässig halten – ohne EU-Recht zu verletzen.
 - Die Frage britischer Militärbasen auf Zypern soll geregelt werden.
 - Die Briten sollen alle ihre internationalen Verpflichtungen aus ihrer Zeit als EU-Mitglied einhalten.
 - Fragen der Sicherheit und Strafverfolgung müssen geregelt werden.
 - Vereinbarungen sollen den Wegzug der EU-Agenturen und anderer europäischer Einrichtungen aus Grossbritannien vereinfachen.
 - Für Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof muss eine Regelung gefunden werden – auch für künftige Prozesse über Fälle aus der Zeit der britischen EU-Mitgliedschaft.
 - Die Austrittsvereinbarung soll einen Rechtsweg und Mittel zur Schlichtung von Streitfällen vorsehen.
 
Vorläufige Gespräche über das künftige Verhältnis
- Das künftige Verhältnis zwischen der EU und Grossbritannien soll eng sein und mehr als nur Handel umfassen.
 - Die EU ist bereit, an einem Handelsabkommen zu arbeiten.
 - Ein Freihandelsabkommen muss fairen Wettbewerb sicherstellen und unter anderem Steuer-, Sozial- und Umweltdumping ausschliessen.
 - Finanzielle Stabilität in der EU, ihre Regeln und Standards müssen erhalten bleiben.
 - Die EU ist bereit, auch über den Kampf gegen Terror und internationale Kriminalität sowie Felder wie Sicherheit, Verteidigung und Aussenpolitik zu sprechen.
 - Die künftige Partnerschaft muss Mechanismen zur Durchsetzung der Abmachungen und zur Streitschlichtung enthalten.
 - Alle künftigen Vereinbarungen schliessen Gibraltar nur ein, wenn Spanien und Grossbritannien ihnen zustimmen.
 
Prinzip der aufrichtigen Zusammenarbeit
- Bis zum Austritt bleibt Grossbritannien EU-Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
 - Der Rat erkennt an, dass die Briten internationale Gespräche führen müssen, solange sie sich loyal zur EU verhalten.
 - Bis zum Austritt gehen die normalen EU-Geschäfte mit 28 Ländern unabhängig von den Austrittsverhandlungen weiter.
 
Prozedur der Verhandlungen unter Artikel 50
- Der Europäische Rat billigt die Vereinbarungen der Erklärung der 27 Staats- und Regierungschefs vom 15. Dezember 2016.