Die Nazi-Fahndungsstelle in Ludwigsburg will 30 Verfahren an Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland abgeben. Die Untersuchungen waren nach dem Urteil gegen den KZ-Aufseher John Demjanjuk in Gang gekommen.
Ob es zur Anklage kommt, hängt von den Staatsanwaltschaften, der Beweislage und dem Gesundheitszustand der Beschuldigten ab. Der älteste Beschuldigte ist 97 Jahre alt. Der Leiter der Fahndungsstelle sprach deshalb von einem Wettlauf gegen die Zeit.
Wegweisendes Urteil
Bisher blieben viele Täter straffrei, weil der Bundesgerichtshof 1969 im Fall Auschwitz festgelegt hatte, dass für eine Verurteilung der Wächter wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld nachgewiesen werden muss. Dies war oft nicht möglich.
In den Vorermittlungen für den Aufseher Demjanjuk, hat aber die NS-Fahndungsstelle die Beihilfe zum Mord im KZ neu definiert. Dem widersprach das Landgericht München nicht. Nach Auffassung der Fahndungsstelle ist somit jeder belangbar, der in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte.