Nach einmonatiger Verhandlung im südfranzösischen Marseilles geht der Betrugsprozess rund um die Billig-Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zu Ende. Der Anwalt von Firmengründer Jean-Claude Mas forderte einen teilweisen Freispruch für seinen Mandanten. Gutachten hätten gezeigt, dass vom verwendeten Billig-Silikon «überhaupt keine Gefahr» ausgehe.
Giftigkeit jedoch nicht nachgewiesen
PIP hatte weltweit hunderttausende Brustimplantate verkauft, die mit nicht zugelassenem Industriesilikon gefüllt wurden. Die Billigkissen reissen häufiger und rufen Entzündungen hervor. Im Verfahren traten 7400 betroffene Frauen als Nebenklägerinnen auf.
Im Verlauf des Prozesses hatte Mas gestanden, seine Brust-Implantate mit dem hausgemachten Billig-Gel gefüllt zu haben. Mas bestritt jedoch, dass seine Produkte gesundheitsschädlich gewesen seien. Im Prozess konnte die Giftigkeit des Gels tatsächlich nicht nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den 73jährigen Mas eine vierjährige Haftstrafe, eine Geldstrafe von 100‘000 Euro sowie das Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen. Das Urteil wird erst im Dezember bekanntgegeben.