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International Afrikanische Staaten wollen Immunität für amtierende Staatschefs

Amtierende Staatschefs sollen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht mehr verfolgt werden. Das wollen mehrere afrikanische Regierungen. Eine sehr heikle Forderung, über die nun die Trägerstaaten des Strafgerichtshofes beraten.

Fredy Gsteiger

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Portrait von Fredy Gsteiger

Der diplomatische Korrespondent ist stellvertretender Chefredaktor bei Radio SRF. Vor seiner Radiotätigkeit war er Auslandredaktor beim «St.Galler Tagblatt», Nahost-Redaktor und Paris-Korrespondent der «Zeit» und Chefredaktor der «Weltwoche».

Immunität für amtierende Staatschefs. Dies wollen einige afrikanische Länder, weil sie mit der Stimme ihres Staatschefs sprechen. Letztere behaupten zwar, es gehe um die Ehre Afrikas und um mehr Gerechtigkeit für Afrika. «Aber in erster Linie geht es diesen Staats- und Regierungschefs natürlich darum, sich selber vor Strafverfolgung zu schützen», sagt Fredy Gsteiger. Er ist SRF-Korrespondent für diplomatische Fragen.

Bisher wurden Afrikaner nur vom Internationalen Strafgerichtshof ICC selber angeklagt. Und bisher wurde erst einmal ein Afrikaner verurteilt, Thomas Lubanga aus Kongo. Dies wirft bei den Afrikanern die Frage auf, ob der ICC allenfalls parteiisch ist.

Laut Gsteiger muss man diese Frage stellen, aber man kann sie nicht unbedingt mit Ja beantworten. «Tatsache ist, dass in Afrika in sehr vielen Ländern die Justiz nicht im Stande ist, solche Prozesse überhaupt durchzuziehen.»

Die Rede ist von Prozessen wegen Völkermordes oder wegen Menschenrechtsverletzungen. Der internationale Strafgerichtshof soll dann in Erscheinung treten, wenn ein Land diese Verfahren nicht selber durchführen kann.

Grosses Renommee

Der ICC ist zwar bei manchen afrikanischen Staatschefs sehr unbeliebt, aber wenn man Umfragen anschaut, geniesst er bei der Bevölkerung grosses Renommee.

Welche Chancen hat dann die Forderung für Immunität für amtierende Staatschefs überhaupt? «Ich glaube, diese zentrale und irgendwie auch gefährliche Forderung mancher afrikanischer Länder hat nicht sehr grosse Chancen», sagt Gsteiger. Aber man könne sie nicht einfach vom Tisch wischen, man müsse sie ernst nehmen. Es gebe manche afrikanische Länder, zum Beispiel Botswana, die nicht bereit seien, diese Forderung anderer afrikanischer Staaten zu erfüllen.

Keine fairen Prozesse mehr

Fall Kenyatta vor dem ICC

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Im aktuellen Fall des kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta waren es weder westliche Länder noch der ICC, die diesen Fall nach Den Haag gebracht haben. Es war das kenianische Parlament.

Kommt die Forderung durch, wäre der ICC in seiner Aufgabe beschnitten. Im konkreten Fall: In einem Land kommt es zu Menschenrechtsverletzungen, möglicherweise zu Völkermord. Oft sind die beiden Widersacher die Regierung auf der einen Seite und die Opposition auf der anderen. Künftig könnten dann nur noch die Oppositionsführer angeklagt werden in Den Haag. Aber die andere Partei, die Regierung, könnte nicht mehr angeklagt werden. «Faire Prozesse wären völlig unmöglich», sagt der Korrespondent für diplomatische Fragen.

Kommt die Forderung nicht durch, haben bereits einige Staaten mit einem Auszug aus dem ICC gedroht. Zum Beispiel sind das Kenia und Uganda, und sogar Südafrika liebäugelt mit dieser Möglichkeit. Gsteiger ergänzt: «Wenn es tatsächlich zu einem Massenauszug von einem Dutzend oder mehr afrikanischer Länder aus dem ICC käme, dann käme das einer klaren Schwächung des Gerichtshofs gleich.»

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