Nicht nur Google, sondern neu auch Microsoft lässt aus seiner Suchmaschine «Bing» Links aus Suchergebnissen löschen. Zu diesem Schritt ist der Konzern verpflichtet, nachdem der Europäische Gerichtshof das «Recht auf Vergessenwerden» im Internet verabschiedet hat. Es verpflichtet Suchmaschinenbetreiber dazu in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen zu dürfen.
Löschen per Online-Formular
Microsoft hat ein Formular online gestellt, mit dem EU-Bürger und auch Schweizer die Sperrung von unerwünschten Suchergebnissen zum eigenen Namen erbitten können.
Antragsteller müssen einen Nachweis der Identität und des Wohnsitzes erbringen und beantworten, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens sind. Im Formular heisst es: «Ein Antrag ist keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird.»
Seit der Einführung des Gesetzes Mitte Mai hat Google bereits 267'000 Links von Privatpersonen gelöscht.