Damit Saatgut in Europa verkauft werden kann, muss es registriert werden. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Sorten von anderen unterscheidbar, in sich einheitlich und beständig sind. Neue Regeln sollen die Prozesse vor allem für Kleinunternehmen vereinfachen. EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg hat die Ausnahmeregelungen in Brüssel vorgestellt.
Demnach sollen Züchter von alten Pflanzensorten oder sogenannter Nischensorten von bürokratischen Auflagen ausgenommen werden. Für diese Sorten wäre dann eine gröbere Beschreibung möglich, Tests wären nicht mehr vorgeschrieben. Auflagen, wonach Nischensorten nur in bestimmten Regionen und bestimmten Mengen verkauft werden dürfen, fielen weg.
EU-Staaten müssen Ja sagen
Kleine Zuchtbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro müssten ihre Produkte nach diesen Vorschlägen nicht mehr registrieren lassen. Für Hobbygärtner gebe es keine Einschränkungen, betonte die Kommission. Frühere Entwürfe des Gesetzesvorschlags waren nach Angaben der Kommission strikter.
Damit aus den Vorschlägen Gesetze werden, müssen EU-Staaten und Europaparlament die Pläne billigen.