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Drogensüchtiger setzt sich Spritze.
Legende: Die Schweizer Drogengeschichte hat ihre Anfänge bereits 1924. Keystone

International Chronologie der Schweizer Drogenpolitik

Die Drogenfrage prägt seit den 1970er-Jahren die Agenda der Schweizer Politik. Drei Volksabstimmungen fanden dazu statt, bei denen der Souverän den Empfehlungen von Bundesrat und Parlament folgte.

Die wichtigsten Etappen:

  • 1924: Das erste schweizerische Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verbietet Opium und Kokain. 1951 wird das Verbot auf Cannabis ausgedehnt, der Eigenkonsum bleibt indes legal.
  • 1960er-Jahre: Mit der Hippie- und der Studentenbewegung erhält der Konsum illegaler Drogen Symbol-Status für Auflehnung gegen das Establishment.
  • 1. Aug. 1975: Eine BetmG-Revision verbietet den Konsum von Cannabis. Allerdings kann bei Eigenkonsum von kleinen Mengen auf Strafverfolgung verzichtet werden.
  • Ab Ende 1970er-Jahre: Aufkommen der offenen Drogenszenen, so in Zürich (Niederdorf, Platzspitz, Letten) und in Bern (Kleine Schanze). Diese werden Anfang 1990er-Jahre geschlossen (Letten 1995).
  • Seit 1991: Der Bundesrat verfolgt die sogenannte Vier-Säulen-Strategie von Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression als Mittelweg zwischen Repression und Freigabe.
  • Mai 1992: Der Bundesrat bewilligt die ärztlich kontrollierte Heroin-Abgabe an 250 Schwerstabhängige. Bis 1996 werden bei über 1000 Abhängigen Versuche mit der ärztlich kontrollierten Abgabe von Heroin, Morphin und Methadon durchgeführt.
  • 28. Sept. 1997: Die von rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte Volksinitiative «Jugend ohne Drogen», die eine repressive Drogenpolitik fordert, wird an der Urne mit 71 Prozent Nein verworfen.
  • 29. Nov. 1998: Die Volksinitiative «Droleg - Für eine vernünftige Drogenpolitik», die auf Drogenlegalisierung abzielt, wird mit 73 Prozent Nein verworfen.
  • 13. Juni 1999: Der von rechtsbürgerlichen Kreisen bekämpfte Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin wird an der Urne mit 54,3 Prozent Ja akzeptiert.
  • März 2001: Der Bundesrat schlägt eine Revision des BetmG vor, die den Cannabiskonsum straffrei machen soll.
  • Ende Feb. 2002: Der UNO-Drogenbericht warnt vor einer Legalisierung von Cannabis.
  • 2001-2004: Parlamentarische Beratung der BetmG-Revision. Diese scheitert im Juni 2004 an der zweimaligen Eintretens-Verweigerung des Nationalrats.
  • 2006-2008: Eine neue Vorlage zur BetmG-Revision, die die Cannabis-Konsumfrage ausklammert, wird vom Parlament beraten und 2008 angenommen. In der Drogenpolitik werden die vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression verankert, ebenso die Heroin-Verschreibung an Schwerstsüchtige. Das Kiffen bleibt verboten. Drogenhanf darf aber für medizinische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Rechtskonservative Kreise ergreifen gegen das Gesetz das Referendum.
  • 30. Nov. 2008: Eidg. Volksabstimmung, u.a. über die BetmG-Revision (angenommen mit 68,1%) und die «Hanf-Initiative» eines überparteilichen Komitees, die Straffreiheit für den Cannabis/Hanf-Konsum verlangt (abgelehnt mit 63%).
  • 2008-2015: Das Bundesamt für Gesundheit sieht seit der Abstimmung von 2008 die Viersäulen-Politik und die heroingestützte Behandlung bestätigt. Das Amt schreibt auf seiner Seite: Ein erheblicher Rückgang der Drogentodesfälle und der Beschaffungskriminalität, die Verbesserung der Gesundheit der Abhängigen und das Verschwinden der offenen Drogenszenen können als wichtigste Erfolge genannt werden.

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