Zum Inhalt springen

International Das sind die Kernpunkte des Abkommens

Erstmals seit zehn Jahren lässt sich der Iran bei seinem Atomprogramm in die Karten schauen. Die Regelungen dafür sind zum Teil rigoros, geben Teheran aber auch Spielraum für dringend benötigte Importe. Ein Blick in die grundlegenden Vereinbarungen lohnt sich.

Die Genfer Vereinbarung zum iranischen Atomprogramm sieht nach Angaben des Weissen Hauses unter anderem vor:

Laufzeit

Die Übereinkunft gilt sechs Monate. In der Zwischenzeit soll eine Dauerlösung ausgearbeitet werden.

Urananreicherung

Der Iran darf weiter Uran bis zu fünf Prozent anreichern, aber nicht darüber hinaus. Der gesamte existierende Vorrat an stärker angereichertem Uran (bis zu 20 Prozent) muss unter eine Schwelle von fünf Prozent abgeschwächt oder so verändert werden, dass er nicht mehr angereichert werden kann.

Es dürfen keine zusätzlichen Zentrifugen jeglicher Art oder Zentrifugen der nächsten Generation zur Urananreicherung installiert werden. Die Erweiterung existierender oder der Bau neuer Urananreicherungsanlagen sind verboten.

Schwerwasserreaktoren

Der Schwerwasserreaktor, in dem als Nebenprodukt Plutonium anfallen könnte, darf nicht in Betrieb genommen werden. Arbeiten an Brennstoffen für den Reaktor sind einzustellen.

Inspektionen

Kontrolleure der Internationalen Atomenergie-Behörde IAEA sollen täglichen Zutritt zu den Urananreicherungsanlagen Natans und Fordo erhalten. Der Iran gewährt ihnen ausserdem Zugang zu Zentrifugen-Fabriken sowie einer Reihe anderer Anlagen und stellt ihnen Bauunterlagen für den Reaktor Arak zur Verfügung.

Sanktionen

Die sechs Staaten der 5+1-Gruppe verhängen in den sechs Monaten keine neuen Sanktionen. Beschränkungen, etwa auf dem Gold- und iranischen Automobilsektor und bei petrochemischen Exporten aus dem Land, werden vorläufig aufgehoben. Die Sechsergruppe wird ausserdem weiterhin Ölkäufe in stark begrenztem Umfang zulassen und dem Iran Importe von Nahrungsmitteln und Medizin leichter machen.

Meistgelesene Artikel