Im Streit um die Menschenrechte des Massenmörders Anders Behring Breivik geht der norwegische Staat gegen ein Urteil zugunsten des Attentäters in Berufung.
Breivik hatte wegen seiner Isolationshaft gegen den Staat Norwegen geklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen.
Doch Justizminister Anders Anundsen teilte mit, man sei weiterhin der Auffassung, dass Breiviks Haftbedingungen nicht «unmenschlich oder erniedrigend» seien.
Menschenrechte verletzt
Ein Osloer Gericht hatte den Staat für einen Bruch von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt und unter anderem die Länge und mangelhafte Begründung der Isolationshaft angeführt.
Der Staat sei weder mit der Auslegung des Gesetzes durch das Gericht, noch mit der Beweisführung einverstanden, hiess es in der Mitteilung des Justizministeriums.
Der Norweger Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Dafür hatte ihn ein Gericht zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Das ist in Norwegen die Maximalstrafe.