Die wichtigsten Fälle des Internationalen Strafgerichtshofs
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Bild 1 von 7. Laurent Gbagbo, Côte d'Ivoire: Staatspräsident 2000-2005, seit Anfang 2016 vor Gericht. Gbagbo verschob darauf die Wahlen mehrmals, bis er 2010 abgewählt wurde. Wahlsieger war Alassane Outtara, doch Gbabgo weigerte sich abzutreten. Es kam zu Unruhen. Gbagbo ist wegen indirekter Mittäterschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Bildquelle: Keystone.
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Bild 2 von 7. 2011 wurde Staatspräsident Uhuru Kenyatta angeklagt. 2007 war es nach den Präsidentschaftswahlen in Kenia zu Gewaltexzessen gekommen. Im Rahmen dessen wurden ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Er erschien als erster amtierender Staatspräsident im Oktober 2014 vor Gericht. Kurz darauf platzte der Prozess aus Mangel an Beweisen. Bildquelle: Reuters.
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Bild 3 von 7. Omar al-Bashir, Staatspräsident Sudan: Gegen ihn wurde 2008 ein Haftbefehl wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen erlassen. Dies hinderte ihn nicht, nach China oder Äthiopien zu reisen. 2015 nahm er am Gipfel der Afrikanischen Union in Südafrika teil. Nach Protest wurde ein Ausreiseverbot verhängt – zu spät. Bildquelle: Keystone.
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Bild 4 von 7. Joseph Kony, «Schlächter von Uganda»: Der Anführer der Lord’s Resistance Army wird seit 2005 weltweit gesucht. Auch ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Fast 70‘000 Kinder soll seine Miliz entführt haben. 2012 macht eine US-Organisation mit einem Film auf diese Schicksale aufmerksam. Bildquelle: Reuters.
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Bild 5 von 7. 2011 wurde ein Haftbefehl gegen den libyschen Ex-Machthaber Muammar al-Gadaffi und seinen Sohn Saif al-Islam. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Muammar al-Gadaffi wurde im Oktober 2011 während der libyschen Revolution getötet. Saif wurde in Libyen zum Tode verurteilt – aber nicht nach Den Haag ausgeliefert. Bildquelle: Keystone.
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Bild 6 von 7. Bosco «Terminator» Ntaganda, Warlord, Demokratische Republik Kongo: Mord, Vergewaltigung und der Einsatz von Kindersoldaten. Ntaganda steht seit September 2015 vor Gericht. Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs beruft sich auf Aussagen von mehr als 2000 Opfern. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Bildquelle: Reuters.
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Bild 7 von 7. Germain Katanga, Warlord, Demokratische Republik Kongo: Er wurde am 7. März 2014 wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei einem Massaker in der Provinz Ituri schuldig gesprochen. Am 23. Mai 2014 wurde er dafür zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Bildquelle: Reuters.
Der Strafprozess gegen Kenias Vizepräsidenten William Ruto vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist geplatzt. Die Richter entschieden in Den Haag, das Verfahren gegen Ruto und seinen Mitangeklagten Joshua Arap Sang einzustellen.
Wegen politischer Einflussnahme sei ein faires Verfahren nicht möglich, entschieden die Richter. Wichtige Zeugen der Anklage sollen bedroht oder bestochen worden sein.
ICC: Entscheid ist kein Freispruch
Die Anklagen im Zusammenhang mit der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl in Kenia 2007 bis 2009 würden fallengelassen. Bereits zuvor war der Prozess gegen den Präsidenten Kenias, Uhuru Kenyatta, vor dem Weltstrafgericht gescheitert. Ruto und Sang wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord und Deportationen vorgeworfen.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit «beunruhigenden Vorfällen, in denen Zeugen beeinflusst wurden und es politische Einmischung gegeben hat.» Das Gericht schliesst allerdings nicht aus, dass das Verfahren zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könne. Der heutige Entscheid sei kein Freispruch, erklärte ein ICC-Sprecher nach dem Prozess.
Schwächen des Gerichtshofs
Probleme mit Zeuginnen und Zeugen zögen sich eigentlich seit Beginn wie ein roter Faden durch die ICC-Prozesse, stellt die Journalistin Elsbeth Gugger fest, die den Prozess in Den Haag beobachtete. Zwar habe die Chefanklägerin inzwischen bestimmte Protokolle über die Zusammenarbeit mit Einheimischen angepasst. Offenbar reiche das aber nicht, um Zeugen vor Einschüchterung oder Bestechung zu schützen.
Ein zweites Fazit betrifft laut Gugger die Kooperation des internationalen Strafgerichts mit den ICC-Staaten: So hat sich Kenia als Mitglied zwar auch dazu verpflichtet. Doch sobald damals die Anklagen gegen Kenyatta und Ruto publik wurden, torpedierten die kenianischen Behörden den ICC, wo sie nur konnten. Solange also die ICC-Staatenkoalition nichts gegen fehlbare Staaten unternehme, seien dem Gerichtshof die Hände gebunden.
Wiederaufnahme momentan kaum denkbar
Während der ethnischen Unruhen in Kenia 2007 waren mehr als 1100 Menschen getötet und hunderttausende Menschen vertrieben worden. Für die Opfer werde der heutige Entscheid nur schwer nachvollziehbar sein, sagt Gugger. Denn eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei zwar jederzeit möglich, im Moment aber wohl kaum denkbar.