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International Den Haag stellt Verfahren gegen Ruto vorerst ein

Er soll mitverantwortlich sein für die blutigen Unruhen nach den Wahlen im Jahr 2007: Kenias Vizepräsident William Ruto. Nun hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag das Verfahren gegen ihn vorerst eingestellt. Wegen politischer Einflussnahme sei ein faires Verfahren nicht möglich.

Die wichtigsten Fälle des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Strafprozess gegen Kenias Vizepräsidenten William Ruto vor dem Internationalen Strafgerichtshof ist geplatzt. Die Richter entschieden in Den Haag, das Verfahren gegen Ruto und seinen Mitangeklagten Joshua Arap Sang einzustellen.

Wegen politischer Einflussnahme sei ein faires Verfahren nicht möglich, entschieden die Richter. Wichtige Zeugen der Anklage sollen bedroht oder bestochen worden sein.

ICC: Entscheid ist kein Freispruch

Die Anklagen im Zusammenhang mit der Gewaltwelle nach der Präsidentenwahl in Kenia 2007 bis 2009 würden fallengelassen. Bereits zuvor war der Prozess gegen den Präsidenten Kenias, Uhuru Kenyatta, vor dem Weltstrafgericht gescheitert. Ruto und Sang wurden Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord und Deportationen vorgeworfen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit «beunruhigenden Vorfällen, in denen Zeugen beeinflusst wurden und es politische Einmischung gegeben hat.» Das Gericht schliesst allerdings nicht aus, dass das Verfahren zu einem anderen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könne. Der heutige Entscheid sei kein Freispruch, erklärte ein ICC-Sprecher nach dem Prozess.

Schwächen des Gerichtshofs

Probleme mit Zeuginnen und Zeugen zögen sich eigentlich seit Beginn wie ein roter Faden durch die ICC-Prozesse, stellt die Journalistin Elsbeth Gugger fest, die den Prozess in Den Haag beobachtete. Zwar habe die Chefanklägerin inzwischen bestimmte Protokolle über die Zusammenarbeit mit Einheimischen angepasst. Offenbar reiche das aber nicht, um Zeugen vor Einschüchterung oder Bestechung zu schützen.

Elsbeth Gugger

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Die Journalistin arbeitet seit 1992 als Korrespondentin aus den Niederlanden für SRF und «NZZ am Sonntag». Vorher war sie bei der Schweizerischen Depeschenagentur tätig.

Ein zweites Fazit betrifft laut Gugger die Kooperation des internationalen Strafgerichts mit den ICC-Staaten: So hat sich Kenia als Mitglied zwar auch dazu verpflichtet. Doch sobald damals die Anklagen gegen Kenyatta und Ruto publik wurden, torpedierten die kenianischen Behörden den ICC, wo sie nur konnten. Solange also die ICC-Staatenkoalition nichts gegen fehlbare Staaten unternehme, seien dem Gerichtshof die Hände gebunden.

Wiederaufnahme momentan kaum denkbar

Während der ethnischen Unruhen in Kenia 2007 waren mehr als 1100 Menschen getötet und hunderttausende Menschen vertrieben worden. Für die Opfer werde der heutige Entscheid nur schwer nachvollziehbar sein, sagt Gugger. Denn eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei zwar jederzeit möglich, im Moment aber wohl kaum denkbar.

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