Bisher kamen die Industriebetriebe in Deutschland in den Genuss von Rabatten beim Ökostrom-Ausbau. Nun hat die EU-Kommission angekündigt, gegen die milliardenschweren Vergünstigungen vorzugehen. Sie hat ein Verfahren wegen unzulässiger Beihilfe gegen Deutschland eingeleitet.
Nach Ansicht der EU-Kommission verstossen die Vergünstigungen für Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch gegen das Prinzip des fairen Wettbewerbs in Europa. Die Betriebe sind in Deutschland mehrheitlich von der Finanzierung des Ausbaus von Solar-, Wind- und Biomasse-Anlagen befreit.
Rückforderungen in Milliardenhöhe
Die Prüfung des Verfahrens dürfte etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Der Ausgang ist aber noch offen. Eine Möglichkeit wäre, dass Brüssel eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der Bundesregierung fordert. Dies könnte bedeuten, dass die Industrie die gewährten Vorteile rückvergüten müsste.
Von den Nachzahlungen würden die übrigen Stromzahler profitieren. Sie tragen zur Zeit den Anteil der stromintensiven Betriebe am Ökostromausbau mit. Das EEG legt fest, dass Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen auf 20 Jahre garantiert feste Vergütungen erhalten.
Diese Vergütungen Zahlen die Verbraucher, genauso wie die Kosten, welche durch die Industrierabatte entstehen, über den Strompreis. Diese Umlagekosten, welche die Verbraucher tragen, dürften 2014 auf etwa 23,5 Milliarden Euro steigen.