Ungeachtet der Kritik aus der Wirtschaft hat der deutsche Bundestag ein seit vielen Jahren diskutiertes Gesetz für eine Geschlechterquote, auch Frauenquote genannt, verabschiedet.
Für den Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung stimmten Konservative und Sozialdemokraten. Grüne und Linke enthielten sich.
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, strahlte:
Ein historischer Schritt, die Quote kommt.
Jetzt also wird Gesetz, was die SPD unter der Führung von Schwesig bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU durchgesetzt hatte.
Ohne Frauen bleiben Sessel leer
Nun müssen ab 2016 die 106 grossen, börsengeführten Unternehmen bei der Besetzung von Verwaltungsratsposten den 30-Prozent-Anteil einhalten.
Wenn sie nicht genügend Geeignete finden – was viele geltend machen – dann muss der Sitz leer bleiben.
Alle übrigen 3500 börsengeführten Unternehmen dürfen selber eine Zielvorgabe definieren und müssen regelmässig über ihre Fortschritte Bericht erstatten. Diese sogenannte Flexiquote soll nicht nachträglich korrigiert werden dürfen.
Ein Quötchen: Nur 60 Frauen rücken nach
Das alles ist wesentlich mehr als der stärksten Partei, der CDU/CSU, lieb ist. Aber deutlich zu wenig, wenn es nach der Opposition geht.
Die Linke Caren Lay mokierte sich denn auch, als sie sagte: «Heute diskutieren wir ein Frauenquötchen.» Und die Grüne Kathrin Göring-Eckhart rechnete vor, dass mit dieser Regelung gerade mal 60 Frauen in die Verwaltungsräte der grössten Unternehmen nachrücken müssten. Aber sie räumte ein, dass mindestens ein erster wichtiger Schritt erfolgt sei, «weil endlich die gläserne Decke zumindest Risse bekommt».
Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung steht noch aus.
Die Quote wird nicht für die Besetzung der operationellen Führung vorgeschrieben, sondern nur für Aufsichtsgremien, also für die Verwaltungsräte der einzelnen Firmen. Die Idee ist die, dass es diese Gremien sind, die alle wichtigen weiteren Posten besetzen, welche auch die Führungskultur des ganzen Unternehmens bestimmen.
Und das sei ja auch nicht das Ende des ganzen Prozesses, meinte Manuela Schwesig. Sondern erst einwichtiger Schritt. Denn: «Die tatsächliche Durchsetzung der sozialen und politischen Gleichberechtigung steht noch aus», so Schwesig.
Wenn es nach den Kämpferinnen für Frauenrechte im Bundestag geht, ist das Thema mit dem Beschluss des Bundestags noch nicht vom Tisch.