Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt geben der Affäre um die Fussball-Weltmeisterschaft 2006 eine neue Dimension. Im Visier der Behörde steht ein Trio um den aktuellen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Sommermärchen-Skandal:
Worum geht es in der Affäre?
Im Zentrum des Skandals stehen 10 Millionen Schweizer Franken, die der damalige Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus 2002 dem WM-OK geliehen haben und das an die Fifa geflossen sein soll. Bisher gibt es für die ominösen 10 Millionen jedoch weder Belege noch einen Zahlungseingang bei der Fifa. Mit dem Geld könnten Stimmen für die WM-Vergabe gekauft oder die Wiederwahl des mittlerweile gesperrten Fifa-Präsidenten Sepp Blatter unterstützt worden sein.
Die Ermittlungen der Frankfurter Steuerbehörden beziehen sich auf Ungereimtheiten bei der Rückzahlung des Geldes an Robert Louis-Dreyfus Jahre später. Diese soll als Beitrag zu einer (später abgesagten) Fifa-Gala zur WM-Eröffnung 2006 getarnt und damit steuermildend geltend gemacht worden sein. Da die Ermittler den angegebenen Zweck der Zahlung bezweifeln, werfen sie den Beschuldigten «die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen» und damit Steuerhinterziehung «in erheblicher Höhe» vor.
Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft?
Im Visier stehen der amtierende DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, der damals Vizepräsident des Organisationskomitees war, sein Präsidenten-Vorgänger und OK-Schatzmeister Theo Zwanziger sowie Horst R. Schmidt. Dieser war geschäftsführender Vizepräsident des OK und bis 2007 Generalsekretär des Deutschen Fussball-Bundes.
Warum wird nicht gegen OK-Präsident Franz Beckenbauer ermittelt?
Das ist bisher unklar. Die wahrscheinlichste Erklärung: Beckenbauer und sein enger Vertrauter Fedor Radmann wohnen in Österreich bzw. der Schweiz und damit ausserhalb des Zugriffsbereichs der Ermittler.
Was droht den Beschuldigten?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall aufgenommen. Dafür sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.