Unternehmer, die ihre Industriegüter nach China verkaufen, reiben sich die Hände: Am 1. Juli 2014 tritt das Schweizer Freihandelsabkommen mit der Mega-Volkswirtschaft China in Kraft. Für beide Länder gilt ab dann ein privilegierter Marktzugang.
Für Produkte aus China in die Schweiz entfallen künftig sämtliche Zölle. Zum Beispiel für die Maschinen-, Pharma- und Uhrenindustrie. Umgekehrt gelten zwar nicht dieselben Bedingungen, doch senkt China immerhin die Zölle in diesen Branchen. Besonders in der Uhrenbranche. Zurzeit zahlt die Schweiz an China für Exporte zwischen zehn bis über 20 Prozent.
Mit dem Abkommen würden Zölle auf 93 Prozent der exportierten Produkte für Schweizer reduziert respektive für Chinesen wegfallen, verkündete Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er und die Bürgerlichen sehen im Vertrag mit China vor allem eines: Vorteile für die Schweizer Wirtschaft. Nicht so linke Politiker und Nichtregierungsorganisationen.
China und die Menschenrechte
Den Gegnern ist der Vertragspartner China ein Dorn im Auge. In kaum einem anderen Land leben die Menschen mit weniger Freiheiten und Rechten wie in China. Auch finden dort nach Angaben von Amnesty International die meisten Hinrichtungen statt.
Amnesty International Schweiz schrieb Ende Mai zur Lage in China: «Fünfundzwanzig Jahre nach dem grauenhaften Blutvergiessen auf dem Tiananmen-Platz greift die Regierung noch immer zu allen erdenklichen Mitteln, um chinesische Bürgerinnen und Bürger davon abzuhalten, ihre Meinung zu sagen und die Regierung zu kritisieren». Sie sperre Aktivisten mit konstruierten Klagen ein und gehe mit Gewalt gegen alle vor, die sich innerhalb des geltenden Rechtssystems für die Menschenrechte stark machen wollten.
Neuverhandlungen gefordert
Die Gegner-Allianz fordert, dass nachverhandelt wird und dass beide Partner Bestimmungen über die Menschenrechte und den Arbeiterschutz explizit im Vertragstext aufnehmen.
Konkret geht es um die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Diese finden im Abkommen keinen Platz. Die Konventionen bilden das Kernstück des internationalen Arbeitsrechts. Sie legen Mindeststandards bezüglich dem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit sowie Verbot der Diskriminierung bei der Beschäftigung fest. Die Abkommens-Gegner kritisieren, dass im Vertrag nur ganz allgemein auf die UNO-Charta Bezug genommen wird.
Millionen in Arbeitslagern
Laut Schätzungen von US-Experten arbeiten zwischen drei und fünf Millionen Menschen in chinesischen Zwangsarbeitslagern. Die so produzierten Güter landeten auch auf dem Schweizer Markt und profitierten damit von einem Freihandelsabkommen mit China – auf Kosten von heimischen Produkten.
Entsprechend enttäuscht ist der Verein «Erklärung von Bern» über das baldige Inkrafttreten, wie Thomas Braunschweig zu SRF News Online sagt. «Es ist klar ein Rückschritt, denn in den Verträgen, die mit anderen Staaten bestehen, wurden die Menschenrechte zumindest in die Präambel aufgenommen», sagt der Experte für Handelspolitik.
Weitere problematische Länder
Doch China ist nicht das einzige problematische Land, mit dem die Schweiz Handel betreibt. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft steht die Schweiz mit Vietnam, Indonesien und Malaysia in Kontakt. «Fast in allen diesen Ländern grassiert Korruption, die Menschenrechte werden missachtet und sie haben demokratische Defizite», erklärt Braunschweig.
Dasselbe gilt Braunschweig zufolge für die laufenden Verhandlungen mit der Zollunion Russland, Belarus und Kasachstan. «Prekär ist es vor allem in Kasachstan: Spionagevorwürfe sowie Geldwäscherei sind dort fast schon an der Tagesordnung».