Das Landgericht Verden hat den Prozess gegen den früheren SPD- Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Die Strafkammer beschloss die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung Edathys. Er muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Edathy gilt damit als nicht vorbestraft.
«Die Vorwürfe treffen zu», hatte der Verteidiger Edathys vor dem Landgericht Verden zuvor im Namen seines Mandanten erklärt. «Ich habe inzwischen eingesehen, dass ich einen Fehler gemacht habe», hiess es in der Erklärung weiter. Er bereue, was er getan habe. «Herr Edathy ist froh, dass es nun vorbei ist.»
Der Oberstaatsanwalt hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis des früheren Politikers als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben der Staatsanwaltschaft das in diesem Fall besonders grosse Interesse auf Aufklärung.
Kinderpornografisches Material sichergestellt
Die Anklagebehörde hat Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Ausserdem soll er laut Staatsanwaltschaft eine einschlägige CD und einen Bildband mit jugendpornografischen Abbildungen besessen haben.
Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll. Edathy war bis vor einem Jahr eine zentrale und sehr anerkannte Figur im Berliner Politik-Betrieb. «Er war spezialisiert auf Innenpolitik und Rechtsfragen, vor allem leitete er den Untersuchungsausschuss über die Verbrechen des Nationalsozialistischer Untergrunds (NSU) und leistete in dieser Funktion eine gewaltige Arbeit, die von allen Seiten neidlos anerkannt wurde», sagt SRF-Deutschland-Korrespondent Casper Selg.
Entwicklung zum Politskandal
Im Februar 2014 legte der Abgeordnete völlig überraschend sein politisches Mandat nieder. Drei Tage später wurde bekannt, dass die Polizei seine Wohnung durchkämmt hatte – auf der Suche nach kinderpornografischem Material. Das geschah vermutlich rechtswidrig, weil Edathys Immunität zu diesem Zeitpunkt noch nicht aufgehoben war. Und es hätte auch nicht öffentlich werden dürfen.
In der Folge entwickelte sich die Kinderpornografie-Affäre zu einem Polit-Skandal und damit um die Frage: wer hat wann und wem die vertraulichen Angaben über diese Untersuchung weitergegeben? Prominentestes Opfer wurde daraufhin der frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der schon im Herbst 2013 von den Vorwürfen gegen Edathy informiert war und SPD-Chef Sigmar Gabriel ins Vertrauen zog.
Ja kein Schatten auf die Koalition
Während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wollte Friedrich vermeiden, dass Edathy einen prominenten Posten erhält und damit die neue Regierung gleich zu Beginn in einen Skandal zu geraten drohte.
Friedrich musste die Regierung verlassen, weil er ein Amtsgeheimnis verletzt hatte. Bis heute dreht sich die Diskussion um die Frage, wer innerhalb der SPD Edathy gewarnt habe und ihm so erlaubte, Beweismittel zur Seite zu räumen. Sein Bundestags-Notebook etwa, ist nach wie vor verschollen.
Für den früheren Politiker Edathy ist der Fall nun strafrechtlich abgeschlossen – die Diskussion um die politischen Verantwortlichkeiten wird aber weitergehen.