Das «Schmähgedicht» des Satirikers Jan Böhmermann hat für den Springer-Chef keine juristischen Konsequenzen. Mathias Döpfner hatte sich in der Kontroverse um das umstrittene Gedicht in einem offenen Brief hinter Böhmermann gestellt.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte darauf auch gegen den Axel-Springer-Chef geklagt .
Die Pressekammer des Landgerichts Köln wies den Antrag auf einstweilige Verfügung zurück und begründete dies mit dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäusserung. Ein Unterlassungsanspruch Erdogans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äusserungen des Satirikers Jan Böhmermann verbreitet hätte.
Gegen die Entscheidung könne Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden. Erdogans Anwalt Ralf Höcker hat bereits angekündigt, dass er im Falle eines Scheiterns vor das Oberlandesgericht ziehen wolle.