Österreich macht Schluss mit seinem Ruf als eines der letzten «Raucherparadiese» und führt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ein. Gelten soll es allerdings erst ab Mai 2018. Einen entsprechenden Gesetzentwurf präsentierte die Regierung am Freitag in Wien.
«Das neu geregelte Rauchverbot ist ein historischer Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Menschen», erklärte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
Das Rauchverbot gilt nicht nur für Cafés und Restaurants, sondern auch für Vereinslokale oder Bierzelte. Einzige Ausnahme sind Hotels, die einen unbedienten Raucherraum einrichten dürfen. Der sonst generelle Bann gelte auch für sogenannte E-Zigaretten, so Gesundheitsministerin Oberhauser, da die Weltgesundheitsbehörde deren Schädlichkeit nicht ausgeschlossen habe.
Entschädigungen für freiwilliges Rauchverbot
Österreich hatte bis jetzt eines der liberalsten Gesetze. So konnten etwa Wirte, wenn ihr Lokal nicht mehr als 50 Quadratmeter Fläche aufwies, selbst entscheiden, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal einrichten wollten. Auch grössere Lokale durften Raucherräume haben. Zudem gibt es Ausnahmegenehmigungen, wenn brand- oder denkmalschutzrechtliche Vorschriften die Abgrenzung eines Raucherraums verhindern.
Gastronomiebetriebe, die freiwillig bereits bis Juli 2016 auf die völlige Rauchfreiheit umstellen und zuvor Geld für Raucherräume ausgegeben hatten, würden Entschädigungen erhalten, erklärte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. «Deswegen auch die lange Übergangsfrist bis 2018. Ein Unternehmer, der 2009 in eine Abtrennungswand investiert hat, soll sich auch darauf verlassen können, dass die nicht schon morgen wieder gegenstandslos ist.»
Tabakprävention gescheitert?
Doch für die Vertreter der Wirte ist die von der Regierung genannte Entschädigungssumme von fünf bis zwanzig Millionen Euro nicht ausreichend, um den Verlust der gemachten Investitionen zu decken. Der Obmann der Wirte, Helmut Hinterleitner, denkt gar an eine Klage vor Verfassungsgericht: «Ich sag das auch in aller Deutlichkeit, dass wir uns ernsthaft überlegen, auch eine Verfassungsgerichtsschutzklage zur Diskussion zu stellen. Wir werden das überprüfen, im Sinne der Rechtssicherheit und des Rechtsschutz.»
Zudem werfen die Wirte der Regierung vor, das Versagen der Tabak-Präventionskampagnen jetzt auf dem Buckel der Gastronomie lösen zu wollen. Das Gesetz geht jetzt in die Vernehmlassung, Änderungen sind daher noch möglich, doch die Regierungsparteien haben schon Einverständnis signalisiert und sie haben eine Mehrheit, wenn auch eine knappe im Parlament.
In Studien der europäischen Krebsliga hat Österreich im internationalen Vergleich sowohl beim Nichtraucherschutz als auch bei Angeboten zur Rauchentwöhnung bislang schlecht abgeschnitten.