Weder Serbien noch Kroatien haben im Jugoslawienkrieg 1991 bis 1995 Völkermord begangen. Dies hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag festgestellt. Das Urteil gab der Vorsitzende Richter des höchsten UNO-Tribunals, Peter Tomka, bekannt.
Zwar seien im jugoslawischen Bürgerkrieg von beiden kriegführenden Parteien viele Verbrechen verübt worden, so Tomka. Doch es habe nicht bewiesen werden können, dass es eine Absicht gegeben habe, die Bevölkerung in den besetzten Gebieten zu vernichten. Trotzdem sei es aber das Ziel gewesen, diese «mit Gewalt zu vertreiben», urteilten die Haager Richter am Dienstag.
Gegenseitige Klagen
Kroatien hatte Serbien 1999 wegen der sogenannten ethnischen Säuberungen von 1991 bis 1995 verklagt, nachdem alle Versuche, den Konflikt aussergerichtlich zu lösen, gescheitert waren. Daraufhin reichte Serbien 2010 seinerseits Klage gegen Kroatien ein wegen des Todes und der Vertreibung von Tausenden Serben. In einem ähnlichen Verfahren, das von Bosnien angestrengt worden war, sprach der IGH Serbien frei.
In Kroatien und Serbien war der Richterspruch aus Den Haag mit Spannung erwartet worden, denn bei einem Schuldspruch wären Reparationszahlungen fällig geworden. Zudem wollte keine der einstigen Kriegsparteien als Völkermörder in die Geschichtsbücher eingehen.
Während des Balkankrieges nach dem Zerfall Jugoslawiens bekämpften sich kroatische Streitkräfte und die von Belgrad unterstützten serbischen Verbände in Kroatien. Allein in diesem Konflikt starben zwischen 1991 und 1995 rund 20'000 Menschen. Zahlreiche Kroaten wurden im Zuge von «ethnischen Säuberungen» getötet oder vertrieben.
Srebrenica war Völkermord
Der IGH hatte zuvor erst ein Urteil zur Genozid-Konvention gesprochen. Das serbische Massaker im ostbosnischen Srebrenica vom Juli 1995 war Völkermord, stellten die Richter 2007 fest.
In Srebrenica hatten bosnisch-serbische Einheiten rund 8000 muslimische Jungen, Jugendliche und Männer ermordet. Dies gilt als das schlimmste Verbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Allerdings stellte das Gericht in seinem damaligen Urteil auch fest, dass Serbien keinen Völkermord begangen habe.