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International EU: Flucht nach vorn in der Steuerpolitik

Die zuständige Kommission hat nicht nur eine Liste von Steueroasen publik gemacht. Sie hat auch einen Aktionsplan für eine einheitlichere Unternehmensbesteuerung in den Mitgliedstaaten vorgelegt. Das Problem: Zwar kann die EU einen Rahmen setzen, aber die Steuerpolitik obliegt den Mitgliedstaaten.

Die EU-Kommission hat erstmals eine Liste von Staaten ausserhalb der EU veröffentlicht, die in Steuerangelegenheiten nicht kooperieren. Die Schweiz ist nicht dabei. Stattdessen sind aus Europa Andorra, Liechtenstein, Monaco und die Kanalinsel Guernsey angeführt.

Auch das zu China gehörende Hongkong wird genannt. Zudem sind die Bahamas, die Cayman-Inseln und die Seychellen auf der insgesamt 30 Staaten umfassenden Liste verzeichnet.

Für eine gemeinsame Strategie gegen Steueroasen

Die Liste soll grundsätzlich dazu dienen, eine gemeinsame EU-Strategie gegenüber Staaten zu entwickeln, die sich nicht an internationale Absprachen zur Besteuerung halten. Laut dem für Steuerfragen zuständigen EU-Kommissar Pierre Moscovici sind namentlich die Länder angeführt, die von mindestens zehn EU-Mitgliedstaaten als Steueroasen gesehen werden.

Zeitgleich mit der «Black List» hat die zuständige Kommission auch einen die europäischen Unternehmen betreffenden Aktionsplan vorgelegt. Mit ihm will die EU erreichen, dass Konzerne Profite nicht mehr zur Steuervermeidung in andere Länder verschieben können, und sie stattdessen dort Steuern zahlen, wo sie auch ihre Gewinne erwirtschaften.

Ein Ordner, auf dem Steuer geschrieben steht.
Legende: Zunächst soll in jedem Land die Bemessungsgrundlage der Besteuerung von Firmen erfasst werden. Imago

Zunächst nur eine Bestandesaufnahme

Konkrete Massnahmen wurden vorerst nicht genannt. In einem ersten Schritt will die Kommission der EU stattdessen klären, wie die Bemessungsgrundlage der Unternehmensbesteuerung in den einzelnen Mitgliedstaaten gestaltet ist.

Wenn die Bestandesaufnahme auch auf eine Annäherung der staatlichen Steuerpolitik hinausläuft, so wird, laut Moscovici, in dieser Hinsicht doch keine vollkommene Angleichung angestrebt. Auch seien keine Mindestsätze für Unternehmenssteuern geplant.

Grundsätzlich kann die EU den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen vorgeben, die Steuern selbst sind aber Sache der Mitgliedstaaten.

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