Die EU-Kommission stellte heute Pläne vor, wonach die Mitgliedsstaaten künftig leichter Verbote gegen den Import genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel aussprechen können.
Bei den neuen Regeln geht es in erster Linie um Genpflanzen als Tierfutter. Denn in der europäischen Landwirtschaft wird viel genverändertes Soja verfüttert. Es kommt aus dem nicht-europäischen Ausland.
Kritik liess nicht lange auf sich warten: Sowohl die Gentechnik-Branche als auch Umweltschützer bemängeln am Vorschlag eine fehlende Rechtssicherheit. Vertreter der Landwirtschaft appellierten an den fortgeschrittenen Integrationsstand im Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft.
Mehrheit gegen Verbot fehlt
Bislang werden genmanipulierte Organismen oft gegen den Willen der EU-Staaten als Lebens- oder Futtermittel zugelassen, weil keine ausreichende Mehrheit dagegen zustande kommt.
Nachträgliche nationale Verbote einer in der EU zugelassenen Genpflanze sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Staaten müssten hierzu neue Erkenntnisse vorlegen. Das gilt als schwierig, weil die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Efsa) bereits eine wissenschaftliche Bewertung vornehme.
Mit dem Vorschlag sollen sich die EU-Staaten künftig bei nationalen Verboten auf Gründe berufen, die mit dem öffentlichen Interesse zu tun haben. «Die Kommission hat die Bedenken vieler EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Kenntnis genommen», erklärte der für Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis.
Obschon die Kommission somit anstrebt, die Entscheidungsfreiheit auf die nationale Ebene abzutreten, erntete der Vorschlag eine breite Kritik.
Agrarwirtschaft bereits zu europäisch?
Der Deutsche Bauernverband bezeichnete die Idee nationaler Verbote «angesichts der engen europäischen Integration der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft» als «weltfremd». Auch der europäische Dachverband «Copa Cogeca» hält die Regeln für nicht praktikabel. Der Biotechnik-Branchenverband «EuropaBio» kommentierte, die Kommission «opfert das Grundprinzip des Binnenmarktes».
Die Pläne der EU-Kommission bedürfen der Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments.