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International EuGH billigt Programm zum Ankauf von Staatsanleihen

Das OMT-Programm, das die Europäische Zentralbank 2012 in Aussicht gestellt hatte, ist rechtens. Zu diesem Urteil ist der Gerichtshof der Europäischen Union gelangt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sein Urteil über das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern gefällt. Das sogenannte OMT-Programm, das von EZB-Chef Mario Draghi im September 2012 in Aussicht gestellt worden war, sei rechtens, zumal es nicht gegen EU-Recht verstosse.

Outright Monetary Transactions

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Als Outright Monetary Transactions – kurz OMTs – wird ein von der EZB angekündigtes Instrument bezeichnet. Es ermöglicht der Notenbank in vorab unbeschränktem Ausmass, Anleihen von Staaten im Euro-Währungsgebiet anzukaufen. Die Folge: Durch das Gelddrucken sinken die Zinsen, und bei sinkenden Zinsen können sich Krisenstaaten neues Geld besorgen.

Weder überschreite es die währungspolitischen Befugnisse der EZB, noch verstosse es gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten, begründeten die Luxemburger Richter ihren Entscheid.

Wegweisendes Urteil?

Joe Schelbert, Auslandredaktor von SRF, schätzt den Entscheid des EuGH wie folgt ein: «Das heutige Urteil stützt politisch, wenn auch nicht juristisch, andere Interventionen der EZB zur Rettung des Euro und der Wirtschaft im EU-Raum.»

Die EZB hat diesen Frühling bekanntermassen ein weiteres Aufkauf-Programm von Staatsanleihen aufgegleist. Es soll die die Konjunktur beflügeln – und zwar derart, dass Unternehmen mit diesem Geld zinsgünstige Investitionen tätigen können und der Konsum angekurbelt wird.

Auch gegen das laufende Programm sind Klagen angekündigt. Wie das Urteil vom Dienstag indes gezeigt habe, so SRF-Auslandredaktor Schelbert, lässt der EuGH der EZB bei ihren währungspolitischen Interventionen «anscheinend einen grossen Spielraum».

Die EZB in Frankfurt.
Legende: Wenn sie eigenständige wirtschaftspolitische Massnahmen ergreift, steht sie unter Beschuss: die EZB. Keystone

Programm nicht angewendet

Was die Massnahme aus dem Jahr 2012 betrifft, hat im Januar diese Jahres bereits der Generalanwalt des EuGH das OMT-Programm als verhältnismässig bezeichnet und der Notenbank damit den Rücken gestärkt. Die Richter folgen in den meisten Fällen den Ausführungen des Gutachters.

Der Beschluss der EZB, notfalls die Gelddruckmaschine anzuwerfen und Anleihen aus Krisenländern zu kaufen, hatte schon damals heftige Kritik ausgelöst. Konkret wurde der Notenbank vorgeworfen, mit der wirtschaftspolitischen Massnahme Kompetenzen zu überschreiten und den Reformwillen von Staaten zu hemmen.

Zur Anwendung ist das OMT-Programm allerdings gar nie gekommen. Die Notenbank der EU hat nicht eine einzige Anleihe gekauft. Stattdessen hat damals die blosse Ankündigung des Programms gereicht, am Markt Vertrauen zu schaffen.

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