Fast ein Jahr nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in Südfrankreich hat die französische Flugunfall-Untersuchungsbehörde Bea ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Unfall am 24. März 2015
Darin fordern die Experten international klare Regeln und routinemässige Überprüfungen von Piloten , wenn die Gesundheit eines Patienten die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dies solle «auch im Hinblick auf psychiatrische und psychologische Probleme » erfolgen, so die Ermittler.
Die Ermittler fordern zudem eine Lockerung des Arztgeheimnisses bei Piloten mit psychologischen Problemen. Bisher sei die ärztliche Schweigepflicht von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Zugleich will die Bea, dass häufigere Nachuntersuchungen eingeplant werden, wenn Piloten mit einer entsprechenden Erkrankung wieder als arbeitsfähig eingestuft werden.
Eine entsprechende Empfehlung sei an die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) und an die EU-Mitgliedsstaaten gegangen.
Co-Pilot hatte eine Psychose
Im Fall des Germanwings-Piloten wird zudem klar: Laut den Bea-Experten haben mehrere Ärzte von der Erkrankung des Co-Piloten gewusst. «Aber diese Information ist weder zu den Luftfahrbehörden noch zum Arbeitgeber Germanwings gelangt», sagte Bea-Experte Arnaud Desjardins.
Zudem haben die Ermittler bekanntgegeben, dass dem Co-Piloten zwei Wochen vor dem Flugzeug-Absturz geraten wurde, sich in einer psychiatrischen Klinik behandeln zu lassen. Ein Mediziner habe am 10. März eine mögliche Psychose diagnostiziert und eine Einweisung empfohlen.
Absichtlich abgestürzt
Die Ermittler bestätigten erneut, der Copilot habe den Airbus A320 am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz gebracht. Alle 150 Menschen an Bord starben. Bereits im Zwischenbericht im vergangenen Mai war die Bea zu diesem Ergebnis.
Der Germanwings-Co-PIlot war nach einer schwerwiegenden depressiven
Periode von August 2008 bis Juli 2009 mit einer ärztlichen Bescheinigung geflogen, die eine Ausserkraftsetzung erhielt, sollte der Pilot wieder rückfällig werden. In den Tagen vor dem Absturz hatte er sich im Internet über Möglichkeiten eines Suizids informiert.
Die Bea ist nicht für die juristische Aufarbeitung oder mögliche Schuldfragen zuständig, sondern für die so genannte Sicherheitsuntersuchung.