Verurteilte Terroristen mit mehr als einem Pass sollen in Frankreich künftig die Staatsbürgerschaft verlieren können. Die Mehrheit der französischen Nationalversammlung hat am Abend für eine entsprechende Verfassungsänderung gestimmt. Der Vorschlag zum Entzug der Staatsbürgerschaft ist Bestandteil des zweiten Teils der von Staatschef François Hollande angestossenen Verfassungsreform.
Bislang war der Entzug der Staatsbürgerschaft nur bei Verurteilten mit zwei Pässen möglich, die im Laufe ihres Lebens Franzosen wurden. Künftig soll die Strafmassnahme auch bei gebürtigen Franzosen anwendbar sein. Der Begriff Doppelbürger wird in dem Verfassungstext nicht erwähnt.
Auch Wahlrecht kann aberkannt werden
Der zweite Teil der Verfassungsreform regelt auch die Bedingungen, unter denen Rechte aberkannt werden können, die an die Staatsangehörigkeit gebunden sind, wie etwa das Wahlrecht. Die Nationalversammlung hatte am Montag bereits für eine Verankerung des Ausnahmezustands in der Verfassung gestimmt, der nach den Pariser Attentaten vom November mit 130 Toten verhängt worden war.
Heute ist er nur auf Gesetzesebene geregelt. Am Mittwoch sollen die Abgeordneten über die gesamte Verfassungsreform abstimmen. Diese muss auch noch vom Senat abgesegnet werden. Verfassungsänderungen erfordern drei Fünftel aller Stimmen in der verfassungsgebenden Versammlung beider Kammern.
Besonders die geplante Verschärfung der Möglichkeiten zum Entzug der Staatsbürgerschaft hatte in den vergangenen Wochen für heftige Kritik gesorgt. Im Streit um die Reform trat Justizministerin Christiane Taubira Ende Januar zurück.