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International Geld oder Krippenplatz: Eltern in Deutschland können wählen

Im Nachbarland gilt seit heute ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kleinkindern. Eltern, die das wollen, muss ein Krippenplatz oder eine Tagesmutter zugewiesen werden. Umgekehrt können Mütter und Väter, die ihr Kind selber betreuen, die umstrittene «Herdprämie» beantragen.

Es war ein gewagtes Versprechen, das die frühere deutsche Familienministerin Ursula von der Leyen jungen Eltern machte: Zum 1. August 2013 sollte für jedes dritte Kind unter drei ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.

Kinder spielen in einer Kinderkrippe in Dresden (Archivbild)
Legende: Kinder in einer Dresdner Kinderkrippe: Seit dem 1. August gilt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung. Keystone

Lange war offen, ob genügend Plätze geschaffen werden können. Kurz vor dem Stichtag war klar: Zumindest rein rechnerisch gibt es sie. Nach den Worten von Von der Leyens Nachfolgerin Kristina Schröder stehen deutschlandweit etwa 813'000 Plätze bereit. Vor allem in grossen Städten aber dürfte es anfangs noch Probleme geben.

Mit dem Gesetz haben Eltern nun einen Rechtsanspruch auf Betreuung – entweder in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Gleichzeitig wird die «Herdprämie» eingeführt. Dieses Betreuungsgeld können Eltern beantragen, die ihre Kinder selbst betreuen. Sie erhalten zunächst 100 Euro im Monat, später 150. Beide Vorhaben waren politisch umstritten.

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