Am Samstagmorgen sei der ehemalige Präsident Haitis, Jean-Claude Duvalier, an einem Herzinfarkt gestorben. Dies teilten die haitianische Gesundheitsministerin und der Anwalt von Duvalier mit. Unterdessen hat auch der aktuelle haitianische Präsident, Michel J. Martelly, via Twitter sein Beileid ausgesprochen.
Duvalier alias «Baby Doc» war in Haiti von 1971 bis 1986 an der Macht. Er führte nach dem Tod seines Vaters François Duvalier («Papa Doc») dessen Schreckensherrschaft in dem Karibikstaat fort. Im Jahr 1986 wurde Duvalier durch einen Volksaufstand gestürzt.
Nach seinem Sturz setzte sich Duvalier nach Frankreich ins Exil ab und blieb während 25 Jahren dort. 2011 kehrte er überraschenderweise nach Haiti zurück. Als Grund für seine Rückkehr gab Duvalier an, in seinem Heimatland «helfen zu wollen».
Wegen schlechtem Gesundheitszustand kein Prozess
Nach seiner Rückkehr wurden unzählige Klagen wegen illegaler Festnahme, Folter, Gefängnisstrafen und Unterschlagung von Hilfszahlungen gegen Duvalier eingereicht. Mehrfach konnte Duvalier einem Prozess gegen ihn entkommen.
Erst im Februar des vergangenen Jahres musste er sich erstmals vor einem Gericht in seinem Heimatland verantworten. Ein Gerichtsentscheid wurde allerdings nicht gefällt. Immer wieder betonten seine Anwälte, dass Duvalier gesundheitlich angeschlagen sei.
Gelder in die Schweiz transferiert
Der ehemalige haitianische Staatspräsident und sein Umfeld hatten Teile ihres Vermögens in die Schweiz geschafft. Das Geld wurde eingefroren. Nach dem Sturz des Duvalier-Clans 1986 forderte die haitianische Regierung die Vermögenswerte zurück, die auf Schweizer Banken lagen.
Eine Beschwerde des Duvalier-Clans gegen eine Rückführung aufgrund des Schweizer Gesetzes zur Rückerstattung von Potentatengeldern wurde vor einem Jahr vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Nachdem Ex-Diktator Duvalier und seine Verwandten den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzogen, steht einer Rückerstattung nichts mehr im Wege.
Wie EDA-Informationschef Jean-Marc Crevoisier sagte, ändert der Tod Duvaliers nichts am Prozedere in der Schweiz. Derzeit würden die Modalitäten für die Rückführung der sechs Millionen Franken definiert.