Das Landgericht München II hat die von der Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten des FC Bayern München erhobene Anklage wegen Steuerhinterziehung unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, wie das Oberlandesgericht München mitteilte.
Das Gericht setzte für das Verfahren vier Verhandlungstage vom 10. bis zum 13. März 2014 an. Bislang ist die Vernehmung von vier Zeugen vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung droht Hoeness im äussersten Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Hoeness will mit «Argumenten» überzeugen
«Ich bin überrascht, dass unsere Selbstanzeige von den Behörden bis heute nicht als wirksam erachtet wird. Wir werden in den nächsten Monaten bis zum Prozess im März alles tun, um das Gericht von unseren Argumenten zu überzeugen», sagte der Präsident des deutschen Fussball-Rekordmeisters FC Bayern München.
Hoeness hatte eingeräumt, ein Konto in der Schweiz über Jahre vor dem Finanzamt verheimlicht zu haben. Er erstattete daraufhin Selbstanzeige. Der 61-Jährige soll laut Medienberichten Steuern in Höhe von 3,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Die Selbstanzeige war allerdings fehlerhaft, weshalb die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Steuerhinterziehung erhob.
Aufsichtsrat des FC Bayern steht hinter Hoeness
Der Fall löste eine breite öffentliche Diskussion über das Thema Steuerehrlichkeit aus. Am Morgen des 20. März verhafteten die Strafverfolger Hoeness in seinem Haus am Tegernsee und durchsuchten seine Wohnung und Büroräume. Gegen eine Kaution in Millionenhöhe kam er wieder frei.
Der Aufsichtsrat des FC Bayern München machte deutlich, dass Hoeness selbst nach einer Verurteilung an ihrer Spitze bleiben könne: Das Gesetz kenne «für Mitglieder des Aufsichtsrats kein Amtsverbot wegen einer strafrechtlichen Verurteilung», hiess es in der Erklärung.