Riskieren offen lebende Homosexuelle in ihren Heimatländern eine Strafe, stellten sie eine soziale Gruppe im Sinne des Asylrechts dar, erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Es könne nicht erwartet werden, dass Schwule und Lesben ihre sexuelle Ausrichtung geheim hielten. Deshalb hätten sie auch ein Recht auf Asyl in der EU.
Im konkreten Fall hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. In ihren Heimatländern steht Homosexualität unter schwerer Strafe.