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International Internetfirmen dürfen US-Geheimdienstanfragen zum Teil offenlegen

In der Affäre um US-Späher im Internet hat Washington erste Zugeständnisse an Internet-Unternehmen gemacht. Ob dadurch ein signifikantes Mehr an Transparenz auch für Betroffene geschaffen wird, bleibt offen. Apple veröffentlichte Zahlen über Anfragen im ersten Halbjahr 2013.

Internetriesen wie Google, Yahoo, Apple, Microsoft oder Facebook dürfen künftig veröffentlichen, wie oft Behörden die geheime Herausgabe von Nutzerdaten verlangen oder auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht, erklärte das Justizministerium in Washington.

Details weiter tabu

Die Einigung verbietet den amerikanischen Technologiegrössen aber immer noch weitgehend, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Allerdings können sie nun die Grössenordnung, in der das geschieht, ein wenig besser verdeutlichen. Dabei müssen sie sich aber für eine von zwei Varianten entscheiden.

Auch Apps werden überwacht

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Die NSA und ihr britischer Partnerdienst GCHQ sollen laut einem Bericht der «New York Times» auch auf Daten zugegriffen haben, welche von Smartphone Apps über die Nutzer gesammelt werden. So konnten die Geheimdienste an Informationen wie Alter, Geschlecht oder Orte der Benutzer kommen. Das Blatt beruft sich dabei auf Unterlagen von Edward Snowden.

Entweder dürfen sie nun die Gesamtzahl aller Behörden-Nachfragen mit Bezug zur nationalen Sicherheit mit Schritten von jeweils 250 Anträgen nennen. Bisher mussten die Anfragen in 1000er-Spannen zusammengeführt werden. Damit könnte klarer werden, wie oft tatsächlich Nutzerdaten übergeben werden.

Oder alternativ dürfen die Internetfirmen nun aufschlüsseln, worauf die Anträge rechtlich beruhen. Das kann ein sogenannter geheimer Nationaler Sicherheitsbrief der Bundespolizei FBI sein, ein Beschluss eines Geheimgerichts oder ein Erlass einer anderen Behörde. Bei dieser Variante dürfen die Unternehmen jedoch weiter nur mit der 1000er-Spanne arbeiten. Die Zahlen bleiben dadurch abstrakter.

Mindestens sechs Monate verzögert

Die Firmen dürfen nun auch die Anzahl der sogenannten Selektoren veröffentlichen, die von der Regierung genannt wurden. Dabei handelt es sich etwa um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Internet-Adressen. Generell dürfen sie Daten aber nur mit mindestens sechsmonatiger Verzögerung jedes halbe Jahr publizieren.

Apple teilte derweil mit, vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2013 249 Anfragen mit Bezug auf die Nationale Sicherheit erhalten zu haben.

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