Das eigene Geld auf der Vatikanbank verstecken, um in Italien keine Steuern zu zahlen – das ist nicht länger möglich. Der Vatikan und Italien haben ein Abkommen unterzeichnet, das den Austausch von Finanzinformationen vorsieht. Betroffen sind italienische Institutionen sowie Personen, die in Italien leben. Wenn sie ein Konto bei der Vatikanbank IOR unterhalten oder Finanzgeschäfte über den Heiligen Stuhl abwickeln, erfährt das künftig auch Rom.
Der vatikanische Aussenminister, Erzbischof Paul Richard Gallagher, legte Wert darauf, zu unterstreichen, dass sich der Vertrag von jenen mit der Schweiz und den Fürstentümern Monaco und Liechtenstein unterscheide. Der Grund sei, dass der Vatikan auf keiner italienischen Schwarzen Liste mit Steuerparadiesen figurierte.
Daten ab dem Jahr 2009 betroffen
Finanzrenditen werden nun rückwirkend ab dem Jahr 2014 besteuert. Steuerinformationen werden schon ab dem Jahr 2009 ausgetauscht. Das dürfte es Italien erleichtern, Aufklärung über Steuerhinterziehung und andere Finanzvergehen zu bekommen.
Ausgenommen von der Steuerpflicht bleiben jedoch die vatikanischen Immobilien, die von Italien als extraterritorial anerkannt werden. Dazu gehört auch die Sommerresidenz des Papstes in Castel Gandolfo.
Bisher hatte der Vatikan nach Meinung der italienischen Zentralbank die internationalen Standards für Finanztransfers nicht erfüllt. Daher durften italienische Banken nicht direkt mit der Vatikanbank IOR zusammenarbeiten.