Seit fast 40 Jahren ist Roman Polanski auf der Flucht vor der US-Justiz. Wegen eines ihm vorgeworfenen Sexualverbrechens fordern die USA die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers.
Eigentlich schien klar: Polen wird den Star-Regisseur nicht an die USA ausliefern. Dies hatte Ende Oktober das Krakauer Bezirksgericht entschieden. Konkret hatte es das Auslieferungsgesuch der USA für unzulässig erklärt. Jetzt hat Polens Staatsanwaltschaft beschlossen dieses Urteil nicht anzufechten. Damit wäre eine Auslieferung Polanskis definitiv vom Tisch.
Justizminister will Richterspruch überprüfen
Doch Polens Justizminister Zbigniew Ziobro will den Entscheid nicht so hinnehmen. Es wäre nun seine Aufgabe die amerikanischen Behörden darüber zu informieren. Ziobro sagte aber, er wolle den Entscheid des Gerichts in Krakau, welches das US-Gesuch für unzulässig erklärt hatte, überprüfen.
Wenn es dabei Rechtsverstösse gegeben habe, würden entsprechende aufklärerische Massnahmen einleitet, kündigte Ziobro an. Darunter fielen etwa auch Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwälte.
Der polnische Richter hatte Ende Oktober in Krakau auf eine Einigung hingewiesen, die Polanski in den 70er-Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft geschlossen hatte. Polanski hatte damals zugegeben, Sex mit einer damals 13-Jährigen gehabt zu haben und darauf «freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüsst», so der Richter. Der Filmemacher habe somit seinen Teil der Vereinbarung eingehalten.
«Keinen Schutz für einen abscheulichen Akt»
Es ist aber auch kein Geheimnis, dass sich der nationalkonservative Ziobro nicht gegen eine Auslieferung des Filmers gestellt hatte. Kurz bevor der neue Justizminister in die Regierung eingetreten war, sagte er in Bezug auf Polanskis Fall: «Man kann niemanden für einen solch abscheulichen Akt, wie der des Kindsmissbrauchs, schützen.»
Seit vier Jahrzehnten ist Roman Polanski auf der Flucht vor der US-Justiz. Ein Überblick:
- 1977: In der Villa seines Freundes Jack Nicholson missbraucht Polanski in Los Angeles die 13-jährige Samantha Galley, heute Geimer. Der damals 43-Jährige bekennt sich schuldig und steht in Untersuchungshaft 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung.
- 1978: Weil ihm in den USA jahrelange Haft droht, setzt er sich nach Frankreich ab. Bei der Einreise in die USA droht ihm die Festnahme.
- 2005: Ein US-Richter erwirkt einen internationalen Haftbefehl. Da Polanski mittlerweile französischer Staatsbürger ist, muss er keine Auslieferung befürchten.
- September 2009: Bei der Einreise in die Schweiz wird er verhaftet. Gegen die drohende Auslieferung legt er Widerspruch ein. Die USA beantragen offiziell die Auslieferung. Er kommt gegen Kaution frei und steht zunächst unter Hausarrest.
- 2010: Samantha Geimer will, dass das Verfahren eingestellt wird. Es belaste ihr Familienleben. Ein kalifornischer Richter lehnt Polanskis Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit ab. Er soll sich in den USA stellen. Auch ein Berufungsgericht in L.A. weist den Antrag zurück. Die Richter lehnen zudem Geimers Ersuchen ab.
- 2013: Geimer veröffentlicht ihre Memoiren.
- 2014: Polanski reist zu einer Museumseröffnung nach Warschau. Die US-Staatsanwaltschaft bittet die polnischen Behörden um Festnahme. Polen lehnt ab. Vor einem Gericht in Kalifornien scheitert Polanski erneut mit dem Antrag, das Verfahren einzustellen.
- Januar 2015: Die polnischen Behörden haben einen Auslieferungsantrag der US-Justiz erhalten. Die Krakauer Staatsanwaltschaft vernimmt den Regisseur.
- Oktober 2015: Ein Krakauer Bezirksgericht erklärt das Auslieferungsersuchen für unzulässig.