Marokko will künftig Vergewaltigungsopfer besser schützen. Das Parlament hat ein Gesetz gestrichen, durch das in der Vergangenheit viele Vergewaltiger vor einem Gerichtsprozess verschont blieben. Dann nämlich, wenn sie das Vergewaltigungsopfer heirateten.
Das Gesetz hatte insbesondere nach dem Selbstmord von Amina al-Filali im März 2012 für Schlagzeilen gesorgt. Die damals 16-Jährige heiratete ihren Vergewaltiger auf Druck der Familie. Sieben Monate später brachte sich das Mädchen um.
Von Gleichberechtigung noch weit entfernt
Nun wurde dieser Paraph ersatzlos gestrichen. «Das ist ein Fortschritt», sagt Afrika-Experte Beat Stauffer. Allerdings müsse man sich die Frage stellen, wie weit diese positive Entwicklung wirklich an die Basis vordringe.
Wie in vielen anderen arabischen Ländern auch ist sexuelle Belästigung von Frauen in Marokko an der Tagesordnung. In der 2011 überarbeiteten Landesverfassung wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau zwar festgeschrieben, im Alltag angekommen ist dieser Grundsatz aber noch nicht.
König macht Druck
Die Anpassung des Gesetzes ist deshalb auch nur dank des Drucks aus dem Ausland und des Königs angepasst worden. «Der König versteht sich als Modernisierer», sagt Stauffer. Er habe fortschrittliche Ideen.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Frauenrechtsorganisationen. Sie geben sich mit der Anpassung indes nicht zufrieden. «Sie wollen auch die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellen», sagt Stauffer.
Die Vergewaltigung der eigenen Ehefrau gilt in Marokko nicht einmal als Verbrechen. Einer offiziellen Studie zufolge sind neun Prozent der marokkanischen Frauen schon mindestens einmal sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen. Mehr als die Hälfte aller Gewalttaten gegen Frauen geht vom Ehepartner aus.