Sein Schädel ist kahl rasiert. Er trägt einen dunklen Anzug. Kaum hat einer der schlimmsten Massenmörder Europas den Gerichtssaal im norwegischen Skien betreten, reisst er den rechten Arm zum Hitlergruss hoch.
Wenn der Täter zum Kläger wird
Anders Behring Breivik hat am 22. Juli 2011 in Oslo acht Personen mit einer Bombe getötet und unmittelbar danach auf der Insel Utøya 69 meist minderjährige Menschen erschossen. Danach ist er zu 21 Jahren Zuchthaus mit möglicher anschliessender Verwahrung verurteilt worden.
Jetzt steht der Mann – ideologisch einem militanten Nationalsozialismus verbunden – wieder vor dem Richter. Diesmal nicht als Täter, diesmal als Kläger.
In dem Verfahren, das aus Sicherheitsgründen im Gefängnis in Skien stattfindet, will der 37-Jährige bessere Haftbedingungen erstreiten. Er meint, dass seine Isolation und die Beschränkung seines Briefgeheimnis-Rechts gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen verstosse.
Isolation – zum eigenen Schutz
Die Bedingungen, unter denen sein Mandant zu leben habe, seien «unmenschlich und degradierend», argumentiert sein Anwalt Øystein Storrvik in der Klageschrift. Breivik sitzt seit seinem Prozess 2012 im Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses von Skien.
Zu seinem eigenen Schutz habe er keinen Kontakt zu anderen Gefangenen, zitiert der «Tagesanzeiger» einen Regierungsvertreter. Dafür bewohne Breivik alleine drei Zellen. Ihm steht demnach ein Raum zum Schlafen, einer zum Wohnen und ein weiterer für Sport zur Verfügung.
Für die Vertreter der Opfer-Angehörigen ist dieser Prozess «absurd», schreibt das Blatt weiter. Die Leiterin der Unterstützungsgruppe befürchtet, Breivik könnte diesen Prozess nur angestrengt haben, um seine extremen Ansichten via Gerichts-TV unter ein weltweit sensibilisiertes Medienpublikum zu streuen.