Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall von Verschleppung durch die CIA geurteilt – und dem Opfer Recht gegeben. Die Richter sprachen dem 49jährigen in ihrem Urteil ein Schmerzensgeld von 60'000 Euro zu.
Masri war Ende 2003 in Skopje in Mazedonien verhaftet worden. Die Mazedonier übergaben ihn nach wochenlangem Verhör der CIA und der US-Geheimdienst brachte ihn nach Afghanistan, wo er über vier Monate im Gefängnis festgehalten wurde. Dabei wurde er wiederholt gefoltert.
Die CIA verdächtigte Masri, Verbindungen zu Terrornetzwerken zu haben. Im Mai 2004 brachte sie ihn wieder nach Europa und liess ihn in Albanien frei.
Wichtige Klagepunkte anerkannt
Der EGMR erkannte alle wichtigen Klagepunkte Masris an. Er kam zu dem Schluss, dass die Gefangenschaft in Afghanistan eine Verletzung des Rechtes auf Freiheit und Sicherheit sei.
«Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien war für seine Folter und Misshandlung sowohl auf ihrem eigenen Staatsgebiet als auch im Zusammenhang mit der aussergerichtlichen Überstellung verantwortlich», heisst es in dem Urteil. Der Richterspruch ist endgültig. Dagegen ist keine Berufung möglich.
Jahrelanger Kampf vor Gerichten
Neun Jahre lang hatte Masri vergeblich vor deutschen, amerikanischen und mazedonischen Gerichten auf Wiedergutmachung geklagt. Das Urteil des EGMR sei ein «Signal an alle Länder, die in Zukunft mit den USA bei der Terrorbekämpfung zusammenarbeiten wollten», sagte Masris Anwalt Darian Pavli. In Zukunft könnten die Regierungen dafür zur Verantwortung gezogen werden.