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International Nestlé am Pranger

Nestlé soll an der Ermordung eines Gewerkschafters beteiligt gewesen sein. Den Vorwurf erheben Menschenrechtsgruppen aus Kolumbien. In der Schweiz sieht man das anders. Ein Waadtländer Gericht hat die Klage gegen Nestlé abgewiesen. Doch die Anwälte der Menschenrechtler geben nicht klein bei.

Seine Peiniger entführten ihn, fesselten ihn, steckten ihm Knebel in den Mund und folterten ihn mit Messern. Luciano Romero, Vater von vier Töchtern, war 46 Jahre alt, als er starb. Er hatte für die kolumbianische Nestlé-Tochter Cicolac gearbeitet, den grössten Abnehmer von Milch in der Region. Romeros Tod hätte vermieden werden können, sagen Menschenrechtsanwälte wie Marcel Bosonnet.

Es habe Warnungen gegeben, sagt er: «Nestlé hat von dieser Gefährdung gewusst, sie hat sie toleriert, sie hat sie sogar herbeigeführt, und nichts unternommen zum Schutz von Luciano Romero.» Im Gegenteil: Nestlé habe dem Gewerkschafter gekündigt, was in Kolumbien in der Situation einem Todesurteil gleichgekommen sei. Denn wer als Linker in Kolumbien am Pranger steht, kommt auf eine schwarze Liste der rechtsextremen Todesschwadronen.

Kläger hoffen auf Präzedenzfall

Einer der Mörder wurde inzwischen in Kolumbien verurteilt. Die Verantwortung des früheren Arbeitgebers Nestlé sei damit aber noch nicht geklärt, sagt der Zürcher Anwalt Bosonnet, der die Witwe des Ermordeten vertritt. Genau das solle mit der Strafanzeige in der Schweiz, am Konzernsitz Nestlés, erreicht werden. «Die Verantwortung für den Tod liegt im Wesentlichen in der Schweiz.»

Es könnte ein Präzedenzfall werden: Noch nie ist ein global tätiger Schweizer Konzern für Unrecht belangt worden, das im Ausland begangen wurde. NGOs drängen schon lange darauf, dass Schweizer Konzerne mehr Verantwortung übernehmen – auch mit Blick auf die vielen Schweizer Rohstoffmultis, deren Auslandstöchtern immer wieder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Auf die Frage, was er sich von dem Nestlé-Verfahren in der Schweiz verspreche, sagt der Präsident der kolumbianischen Lebensmittelgewerkschaft Sinaltrainal, Javier Correa: Gerechtigkeit. Es müsse geklärt werden, ob auch der Nestlé-Konzern Verantwortung in diesem Mordfall übernehmen müsse.

Klage wegen Verjährung abgelehnt

So klar die Anschuldigungen sind, so unklar ist die Rechtslage. Nestlé weist in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber SRF denn auch jegliche Mitschuld von sich: «Wir wiederholen einmal mehr, dass wir alle in der Strafanzeige enthaltenen Anschuldigen von Sinaltrainal gegen Nestlé und die fünf Einzelpersonen kategorisch zurückweisen, da sie absolut nicht den Tatsachen entsprechen.»

Da steht Aussage gegen Aussage. Die Schweizer Justiz hat die Klage nicht behandelt, da sie verjährt sei. Die Anwälte haben Beschwerde dagegen eingelegt. Doch auch diese Beschwerde hat das Waadtländer Kantonsgericht gerade zurückgewiesen. Die Kläger wollen den Fall jetzt ans Bundesgericht weiterziehen.

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