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Ein alter Mann sitzt auf einem Stuhl, halb abgewandt und hebt die Hand.
Legende: Seine letzte Rede ans algerische Volk hielt Präsident Bouteflika vor vier Jahren. Keystone

International Neue Verfassung für Algerien? Niemanden interessiert es

Algeriens Präsident Bouteflika ist aus dem Dornröschenschlaf erwacht: Nachdem er sich jahrelang nicht an seine Landsleute wandte, hat sich der 78-Jährige nun mit einem neuen Verfassungsentwurf zurückgemeldet. Ziel: mehr Demokratie. Die Begeisterung dafür ist allerdings gering. Mit gutem Grund.

Die grosse Debatte über die künftige Verfassung Algeriens ist bisher ausgeblieben. Doch am Inhalt allein kann es nicht liegen. Denn der Text regelt viele der heiss umstrittenen Themen der vergangenen Jahre neu. Etwa die Amtszeit des Präsidenten, die künftig auf zwei Amtsperioden beschränkt wird.

Abdelaziz Bouteflika hatte diese Beschränkung mit der letzten Verfassungsänderung abschaffen lassen und sich damit den Weg für eine dritte und eine vierte Amtszeit geöffnet. Auch der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit stehe neu im Verfassungsentwurf, sagt Faycal Métaoui, Redaktor bei der regierungsunabhängigen Tageszeitung «El Watan». In Zukunft sollten die Behörden Journalisten nicht mehr wegen missliebigen Berichten ins Gefängnis stecken dürfen. Auch friedliche Demonstrationen würden erlaubt. Der Schutz für Agrarland und Wirtschaftsfreiheit würden ebenfalls neu Verfassungsrang bekommen.

Präsident weiterhin dominant

Freie Meinungsäusserung in Medien und Demonstrationsrechte: Es scheint, als wollte Präsident Bouteflika etwas wieder gut machen. Denn bisher sei er für den Umgang mit diesen bürgerlichen Freiheiten oft kritisiert worden. Die Entourage des Präsidenten präsentiert die neue Verfassung als wichtigen Schritt in Richtung Demokratie.

Redaktor Métaoui dagegen hält den Begriff Demokratisierung für übertrieben: Der Präsident habe weiterhin eine dominante Stellung, ernenne den Premierminister und die Regierung und könne weiterhin das Parlament auflösen. Der Präsident bestimme auch die Führung der Armee und habe auch die Aufsicht über die Justiz.

Viele Rechte noch unklar

Die Rolle von Parlament und Regierung, sowie die Rechte der Opposition seien dagegen überhaupt nicht definiert – genauso wenig wie die Rolle der Armee, die in Algerien seit der Unabhängigkeit an der Macht sei. Auch der Verfassungsentwurf ändere dies nicht. Das heisst: es gebe zwar Fortschritte, aber in Bezug auf das Funktionieren des Systems bleibe vieles unklar.

Diese Unklarheit mag einer der Gründe sein, dass die algerische Öffentlichkeit die Reformvorschläge wenig diskutiert. Am höchsten schlägt die Welle der Empörung in der algerischen Diaspora. Denn für hohe Regierungsämter, etwa als Präsident oder Minister, soll in Zukunft nur wählbar sein, wer seit mindestens zehn Jahren ohne Unterbruch in Algerien Wohnsitz hatte. Doppelbürger wären vollständig ausgeschlossen.

Desinteresse in Bevölkerung

Hauptgrund für das allgemeine Desinteresse sei jedoch die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation des Landes, sagt Métaoui. Durch den Preissturz bei Öl und Gas sind die Einnahmen des Staates eingebrochen. Der Wert des algerischen Dinars ist ebenfalls gesunken, was die Importpreise in die Höhe treibt. Dazu kommen hohe Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot, vor allem bei Jungen, sowie die grosse Unsicherheit an den Aussengrenzen: Der Bürgerkrieg in Libyen und der wachsende Einfluss dschihadistischer Terroristen in der Nachbarschaft.

Letzte Rede ans Volk vor vier Jahren

Es gebe so viele andere brennende Themen. Eine Verfassungsrevision habe für die Bevölkerung eine tiefe Priorität. Sie wolle Lösungen für die politische und wirtschaftliche Krise, sagt Métaoui: Das Wichtigste aber sei, das Vakuum an der Staatsspitze zu beenden und Klarheit zu schaffen, wer Algerien regiere.

Denn seine letzte Rede ans algerische Volk hat Präsident Bouteflika vor bald vier Jahren gehalten. Zum 50. Jahrestag der algerischen Unabhängigkeit im Juni 2012. Auch für eine Verfassungsänderung muss der Präsident das Volk nicht unbedingt befragen. Er kann, wenn er will. Aber es genügt ihm auch eine Mehrheit von zwei Drittel im Parlament.

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