Das Berufungsverfahren im Streit um die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt wird am 5. Dezember vor dem Obersten Gerichtshof in London eröffnet.
Die Regierung um Premierministerin Theresa May will mit der Anhörung erreichen, dass sie die Verhandlungen über den geplanten EU-Austritt auch ohne Zustimmung des Parlaments einleiten kann. Sie wendet sich damit gegen ein Gerichtsurteil vom Donnerstag, das dem Parlament ein Mitspracherecht zugestanden hatte.
May argumentierte, dass die Regierung durch das Brexit-Referendum im Juni über ein ausreichendes Mandat verfüge, um die Austrittsverhandlungen auch ohne Einbindung der Abgeordneten auf den Weg bringen zu können.
Entscheid nicht mehr vor Weihnachten
Ranghohen Vertretern der EU hatte May kürzlich erklärt, die zunehmend komplizierte rechtliche Lage in Grossbritannien werde ihren Zeitplan nicht verzögern, das Austrittsgesuch bis Ende März einzureichen. Mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs wird nicht vor Weihnachten gerechnet.
Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit von 52 zu 48 Prozent für einen Austritt aus der EU gestimmt. Das Parlament ist daran nicht gebunden.