Im Januar 2015 hat die Schweizer Nationalbank (SNB) den fixen Mindestkurs des Franken zum Euro aufgehoben. Hundertausende Franken-Kreditnehmer in Europa hatten damit von einem Tag auf den andern deutlich höhere Schulden zu tragen.
So in Österreich, wo aber der Anwalt Clemens Pichler in der damaligen Kommunikation der SNB eine rechtswidrige Täuschung der Anleger sieht: «Es wurden bewusst Falschinformationen verbreitet zum Schaden von sehr vielen österreichischen ‹Häuslebauern›, was aber auch Gemeinden und Ländern erheblich geschadet hat.»
SNB: Kein Kommentar
Anwalt Pichler kritisiert, dass kurz vor der Aufhebung die SNB den Franken-Mindestkurs noch bekräftigt habe. Drei seiner Mandanten haben die SNB deshalb als Privatpersonen vor drei österreichischen Gerichten verklagt.
Einer von ihnen ist Franken-Kreditnehmer Walter Richter: «Ich fühl' mich dadurch betrogen und belogen. Mir ist ein konkreter Schaden von 13‘000 Euro entstanden.»
Die SNB kommentiert das laufende Verfahren nicht. Sie schreibt, bei der Aufhebung des Mindestkurses handle es sich um einen ...
... klassischen geldpolitischen Entscheid, der im Kontext der Erfüllung der geld- und ... währungspolitischen Aufgaben der Nationalbank gefällt wurde.
Betroffene in ganz Europa
Der Entscheid traf damals auch in Polen 550‘000 Immobilienbesitzer. Die bereits teuren Franken-Kredite werden mit dem SNB-Entscheid für die meisten unbezahlbar. Zu einer Umschuldung der Franken-Kredite in die polnische Währung Zloty kam es in Polen trotz politischem Versprechen bis heute nicht.
Anders in Ungarn. Die Regierung von Viktor Orban ordnete bereits 2014 an, hunderttausende Franken-Kredite in die Landeswährung Forint umzuwandeln.
In Österreich sind von der Franken-Aufwertung rund 150‘000 Haushalte, aber auch Städte und Gemeinden betroffen. Trotz der höheren Verschuldung räumt Martin Spitzer, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, den Klagen dreier Österreicher gegen die SNB kaum Chancen ein:
«Man muss sich überlegen, ob es überhaupt möglich ist, die Schweizerische Nationalbank vor einem österreichischen Gericht einzuklagen. Das betrifft die Frage der völkerrechtlichen Immunität, denn ich kann nicht beliebig Organe fremder Staaten vor österreichische Gerichte ziehen. Und es ist unklar, ob diese Gerichte überhaupt zuständig sind.»
Vielleicht hätte man in der Schweiz klagen müssen oder es müsste auf Schadenersatz geklagt werden, aber dazu müssten noch einige rechtliche Hürden genommen werden, glaubt Spitzer. Trotzdem wollen die österreichischen Kläger wenn nötig bis zum obersten österreichischen Gerichtshof gehen.