In England und Wales könnten bereits 2014 die ersten standesamtlichen Trauungen von homosexuellen Paaren stattfinden – wenn Königin Elisabeth II. der Neuregelung zustimmt. Dies gilt als Formsache. Noch diese Woche soll die Queen das Gesetz unterzeichnen.
Das britische Unterhaus stimmte am Dienstagabend im Parlament in London den vom Oberhaus geforderten kleineren Abänderungen zu, die den Weg für die «Homo-Ehe» ebnen.
Anglikanische Kirche wehrte sich
Ganz ohne Gegenwehr habe sich die Opposition gegen die Homo-Ehe aber nicht geschlagen gegeben, sagt Peter Miles gegenüber SRF. Er ist Journalist in London. «Vor allem die anglikanische Kirche war ursprünglich sehr dagegen. Sie fürchtete, die gleichgeschlechtliche Ehe könnte eine Bedrohung für sie darstellen.» Eine so grosse Bedrohung wie damals im 17. Jahrhundert, als sich Heinrich der Achte von der katholischen Kirche in Rom lossagte.
Die anglikanische Kirche gab dann aber doch ihre Opposition auf. Sie erlaubt ihren Mitgliedern ohnehin die eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle. Laut Miles gebe es eine Organisation mit rund 700‘000 Mitgliedern, die sich nicht über die Möglichkeit der Homo-Ehe freue. «Aber ähnliche Demonstrationen wie in Frankreich erwartet man hier nicht», sagt der Journalist.
In Grossbritannien können schwule und lesbische Paare seit dem Jahr 2005 ihre Partnerschaft eintragen lassen und erhalten dadurch eheähnliche Privilegien.
Homo-Ehe als symbolischer Schritt
Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe fast gleichgesetzt. Sie gilt aber als sehr symbolischer Schritt: Homosexuelle Paare dürfen nun auch auf dem Standesamt heiraten. Der Unterschied zur eingetragenen Partnerschaft: Letztere sind in jedem Land unterschiedlich gehandhabt. Ehen hingegen gelten überall gleich.
Vor dem Inkrafttreten ist unter anderem noch eine Umstellung der Computer-Programme in den Standesämtern erforderlich.
Problem: kirchliche Trauung
Laut Miles werden aber kirchliche Trauungen ein Problem bleiben. Die Statuten der anglikanischen Kirche verbieten dies – da kann sich auch die Regierung nicht einmischen.
Das Recht auf Schliessung gleichgeschlechtlicher Ehen gilt vorerst nicht für Nordirland und Schottland.