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Cristina von Spanien und Iñaki Urdangarin.
Legende: Die spanische Prinzessin Cristina und ihr Ehemann Iñaki Urdangarin verlassen das Gerichtsgebäude in Palma. Keystone

International Prinzessin Cristina von Spanien kann auf einen Freispruch hoffen

Der Prozess gegen die Schwester des spanischen Königs und gegen deren Ehemann geht in die Schlussphase. Die Infantin Cristina wird voraussichtlich freigesprochen. Ihrem Ehemann hingegen droht eine lange Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft war von Anfang an gegen einen Prozess.

Im Prozess gegen die Infantin Cristina von Spanien und 16 weitere Angeklagte hat die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für die Schwester von König Felipe VI. gefordert. Für ihren Ehemann Iñaki Urdangarin verlangte Staatsanwalt Pedro Horrach in seinem Schlussplädoyer hingegen 19 Jahre und sechs Monate Haft.

Die 50-jährige Cristina Federica Victoria Antonia de Borbón y Grecia ist in der Geschichte Spaniens die erste nahe Verwandte des Königs, die in einem Finanzverfahren angeklagt ist. Ihr wird zur Last gelegt, ihrem Ehemann Iñaki Urdangarin Beihilfe zum Steuerbetrug geleistet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft war von Anfang an dagegen, der Infantin den Prozess zu machen. Die Schwester des Königs wurde dennoch angeklagt, weil die Gewerkschaft Manos Limpias (Saubere Hände) als Nebenklägerin darauf bestanden hatte. Deren Anwältin verlangte acht Jahre Haft für Cristina.

Prozessende nach einen halben Jahr

Für die Plädoyers der Staatsanwaltschaft mussten Cristina und ihr Ehemann sowie der Nebenkläger vor dem Gericht in Palma de Mallorca erscheinen.

Kommende Woche wollen die Verteidiger plädieren, damit die Verhandlung vor dem 30. Juni abgeschlossen werden kann.

Hauptangeklagter ist der 48-jährige Iñaki Urdangarin. Der frühere Handballstar beim FC Barcelona soll als Präsident der gemeinnützigen Stiftung Nóos zusammen mit einem Geschäftsfreund rund sechs Millionen Euro Steuergelder veruntreut haben.

Cristina war Teilhaberin einer Firma, die ihr Mann laut Anklage dazu benutzt haben soll, Gelder aus der Stiftung abzuziehen.

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