Paralympics-Star Oscar Pistorius muss sich erneut wegen des Todes seiner Freundin Reeva Steenkamp vor Gericht verantworten. Richterin Thokozile Masipa gab einem Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft teilweise statt.
Dabei geht es jedoch nur um eine rechtliche Würdigung. Im Zentrum steht die Frage, ob mit dem ersten Urteil das Gesetz korrekt angewendet wurde. Nicht geprüft wird die fünfjährige Haftstrafe, die gegen Pistorius verhängt worden war. Nach südafrikanischem Recht entscheidet die Richterin selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt.
Das Gericht hatte Pistorius in erster Instanz der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Die Anklage will durchsetzen, dass Pistorius im Zusammenhang mit der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp wegen Mordes verurteilt wird.
Pistorius könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden.
Irrtum oder Absicht?
Das Urteil gegen Pistorius hatte in Südafrika heftige Reaktionen provoziert. Es sei «schockierend mild» und «unangemessen», kritisierte beispielsweise die Nationale Strafverfolgungsbehörde.
Der beinamputierte Pistorius hatte seine Freundin Reeva Steenkamp in der Nacht zum 14. Februar 2013 durch eine geschlossene Badezimmertür erschossen. Pistorius beteuert stets, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet, und es habe sich um einen tragischen Irrtum gehandelt.