Ein Berufungsgericht begründet Berlusconis Freispruch im Prozess wegen Sex mit einer Minderjährigen damit, dass dieser das Alter der Prostituierten nicht kannte. Das Gericht hatte den Ex-Regierungschef im Juli freigesprochen.
Die Richter sahen es hingegen als erwiesen an, dass es bei den sogenannten «Bunga-Bunga-Partys» in Berlusconis Villa Prostitution gegeben habe. So habe Ruby mindestens zweimal in dem Haus in der Nähe von Mailand übernachtet.
Berlusconi war zudem Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Er soll laut Anklage 2010 mit Anrufen bei der Polizei nach einer Festnahme Rubys deren Freilassung erwirkt haben. Das Gericht erklärte nun, auch in diesem Fall gebe es keine Beweise. In erster Instanz war Berlusconi zu sieben Jahren Haft und einem Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Nach dem Freispruch kann noch eine dritte Instanz angerufen werden.