Die Staatsanwaltschaft hat im Zuhälterei-Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn den Freispruch des 65-Jährigen gefordert. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe weder die Prostituierten bezahlt noch die Abende organisiert oder einen finanziellen Vorteil gehabt, sagte Staatsanwalt Frédéric Fèvre.
Er müsse daher freigesprochen werden. Strauss-Kahn war vorgeworfen worden, Sexpartys mit Callgirls unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mitorganisiert zu haben.
Behörde war gegen Anklage
Der einstige sozialistische Spitzenpolitiker hatte vor und während des Prozesses im nordfranzösischen Lille die Teilnahme an den Sexpartys eingeräumt. Er bestritt aber gewusst zu haben, dass es sich bei den Frauen um Prostituierte handelte.
Der Sex-Skandal, der «DSK» zu Fall brachte
Die Forderung der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, ist keine Überraschung: Bereits im Juni 2013 hatte sich die Behörde gegen eine Anklage Strauss-Kahns ausgesprochen und zur Begründung erklärt, es gebe nicht ausreichend belastendes Material.
Die Untersuchungsrichter sahen dies aber anders und erhoben Anklage gegen den früheren französischen Wirtschafts- und Finanzminister. Der Prozess gegen Strauss-Kahn und weitere 13 Angeklagte begann dann Anfang Februar in Lille. Er soll am Freitag enden, ein Urteil dürfte aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
Für die anderen Angeklagten forderte Staatsanwalt Frédéric Fèvre meist Bewährungs- und Geldstrafen. Die härteste Strafe – ein Jahr Gefängnis und 10'000 Euro Geldstrafe – forderte er gegen den Zuhälter Dominique Alderweireld, der Callgirls zu den Sexpartys mit Strauss-Kahn geschickt haben soll.