In Deutschland hat die Staatsanwaltschaft gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Strafbefehl beantragt. Sie wirft ihm vor, im Zusammenhang mit einem Indienflug in zwei Fällen falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben zu haben. Das teilte die Behörde in Hamburg mit.
Der Fall ist kompliziert: Der Bischof hatte in einem von ihm gegen den «Spiegel» angestrengten Zivilprozess zwei Eidesstattliche Erklärungen eingereicht. In ihnen habe der Bischof mit Verweis auf ein Gespräch mit einem für das Nachrichtenmagazin arbeitenden Journalisten über eine Indienreise unter anderem gesagt, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters mit den Worten «Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?» gegeben. Zudem habe er darauf auch nicht die Antwort gegeben «Business-Klasse sind wir geflogen.» Diese Erklärungen sind der Staatsanwaltschaft zufolge allerdings falsch.
Papst nimmt Bischof und Bistum unter die Lupe
Der Bischof von Limburg war in den vergangenen Wochen vor allem wegen des überteuerten Neubaus seiner Bischofsresidenz in die Schlagzeilen geraten. Die Baukosten summieren sich auf rund 31 Millionen Euro. Ursprünglich veranschlagt waren nur etwa 5 Millionen.
Tebartz-van Elst steht seit längerem auch in den eigenen Reihen wegen seiner Amtsführung in der Kritik. Ihm werden autoritärer Stil und Verschwendung vorgeworfen. Papst Franziskus, der für Bescheidenheit steht, hatte deshalb im September eigens einen Gesandten nach Limburg geschickt.