Österreich verstösst mit der fehlenden Möglichkeit einer Stiefkind-Adoption für homosexuelle Paare gegen das Diskriminierungsverbot. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einem lesbischen Paar Recht.
Signalwirkung für weitere Länder?
Das Verbot der Stiefkindadoption werteten die Richter als diskriminierend, weil unverheiratete heterosexuelle Paare das Kind des jeweiligen Partners in Österreich adoptieren dürfen.
Die österreichischen Gerichte hätten diese Ungleichbehandlung «nicht überzeugend zum Schutz der Familie oder des Kindeswohls» begründen können, hiess es im Urteil. Österreich muss nun die entsprechenden Gesetze ändern.
Die Stiefkindadoption für homosexuelle Lebenspartner ist in zahlreichen der 47 Europaratsländer erlaubt. Einfluss könnte das Urteil insbesondere auf einige Länder Osteuropas haben, wo die Adoption zumeist auf heterosexuelle Paare beschränkt ist.
Auch Adoptionsrecht in Deutschland gestärkt
Fast zeitgleich wurde ein Urteil des deutschen Verfassungsgerichts bekannt: Dieses erklärte Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig. Demnach dürfen Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren.